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Mehr und bessere Kinderbetreuung in Bayern

Banner/060613Kita_ban.jpg Stellvertretende Vorsitzende Werner-Muggendorfer: Bayern bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück - Vorlage zur Pressekonferenz "Eine neue Familienpolitik für Bayern"

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Johanna Werner-Muggendorfer hat mit der früheren Familienministerin Renate Schmidt familienpolitische Anforderungen an die bayerische Politik formuliert. Dazu gehören unter anderem ein schneller Ausbau der Kinderbetreuung, eine Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildungseinrichtungen sowie niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern. Anbei die Vorlage zur Pressekonferenz "Für eine neue Familienpolitik in Bayern" im Bayerischen Landtag.

Für eine neue Familienpolitik in Bayern

Der Bund als Vorbild: Renate Schmidt hat als Bundesfamilienministerin den Paradigmenwechsel eingeleitet: Nicht allein Finanztransfer ist für die gute Entwicklung von Familien entscheidend, ein gutes Angebot in der Infrastruktur für die Familien ist meist wichtiger.
Also:

  • Kinderbetreuung von Anfang an (Kinderkrippen, Tagespflege)
  • qualitativ hochwertige Kindergärten, ganztags
  • Ganztagsschulen in allen Schularten
  • Rechtsanspruch
  • Lokale Bündnisse für Familien

Bestandsaufnahme für Bayern:

In Bayern finden die gesellschaftlichen Veränderungen, die ganz besonders die Familien betreffen, in der Politik keine ausreichende Entsprechung. Familien definieren sich heute anders als noch vor 10 oder 20 Jahren. Heute gibt es vielfältige Formen des Zusammenlebens, die Politik muss für die jeweiligen Lebensentwürfe Angebote haben. Die frühkindliche Bildung hat bisher nur in Sonntagsreden einen Stellenwert. Immer noch gibt es in Bayern für Frauen und Männer keine Wahlfreiheit in der Entscheidung, Familie und Beruf zu vereinbaren:

Die Zahlen belegen das:

Kindertageseinrichtungen: Stand 1.1.2007 (Zahlen des Bayerischen Sozialministeriums) Das Kinderbetreuungsangebot gerade für Kinder von 0 bis 3 Jahren ist völlig unzureichend. Für ca. 320.000 Kinder stehen 12.649 Kinderkrippenplätze zur Verfügung. Selbst in den Kindergarten gehen nicht alle Kinder. Die Besuchsquote für Kindergartenkinder in Niederbayern beträgt zum Beispiel nur 87 Prozent. Was nützt es den Eltern jetzt, wenn vielleicht bis 2013 Plätze ausgebaut werden, der Aufbau gelingt erst, seit der Bund Mittel zur Verfügung gestellt hat, obwohl es nicht seine Aufgabe wäre!

Familienpolitik in Bayern ist gekennzeichnet durch Ungerechtigkeit:

Das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ist in Bayern regional sehr unterschiedlich. Bei den Kindergartengebühren besteht eine gigantische Gerechtigkeitslücke: Es gibt kostenlose, aber auch Kosten von mehreren Hundert Euro. Bildung ist bereits in der frühen Kindheit vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Bayern gibt zu wenig Geld in der Zeit vor der Schule aus und ist im Ländervergleich Schlusslicht: So beträgt die Pro-Kopf-Förderung in Kindertageseinrichtungen in Bayern 2.925 Euro, in Baden-Württemberg 3.438 Euro und in Berlin: 7.082 Euro.

Unsere Antwort: Familienland Bayern

1. Bildung von Anfang an

Der Bedeutung von frühkindlicher Bildung muss man mit dem Ausbau von Betreuungseinrichtungen gerecht werden – ein Versorgungsgrad für die Kinder von 0 bis 3 Jahren von 35 Prozent ist zu verwirklichen und zwar schneller als derzeit geplant.

Die Entscheidung für Kinder hängt sehr stark vom Betreuungsangebot ab. Nur so kann Familie und Beruf vereinbart werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Qualität in den Einrichtungen: also mehr Personal, kleinere Gruppen, bessere finanzielle Ausstattung.

  • Der Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag auf einen Betreuungsplatz, vor allem auch auf einen Ganztagesplatz muss umgesetzt werden.
  • Bildung muss kostenfrei sein, als Einstieg soll das letzte Kindergartenjahr verpflichtend und kostenfrei sein.
  • Alle Kinder machen einen Sprachtest, um sie individuell besser fördern zu können.
  • Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule wird gleitend mit einer Eingangsstufe gestaltet, die zwei oder drei Jahre dauern kann.
  • Die Ausbildung der Erzieherinnen wird neu geordnet und langfristig auf Fachhochschulniveau angehoben.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen ist auch eine Anfrage an die Wirtschaft. Wer gut ausgebildete junge Menschen beschäftigen will, muss Angebote für Eltern machen. Also: flexible Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuung betriebsnah.

2. Familien stärken

Der Staat und die Gesellschaft müssen die Voraussetzungen schaffen, dass der Kinderwunsch, den viele junge Menschen haben, auch erfüllt werden kann. Dabei brauchen Eltern Beratung und Unterstützung, die von Anfang an, z. B. mit Haushebammen, gegeben werden kann. Mit diesem Angebot kann die Erziehungskompetenz gestärkt werden, genauso wie mit Beratungsangeboten in den Kindertagesstätten. (Elternschule) Starke Familien haben starke Kinder!

3. Das gesunde Aufwachsen von Kindern

Kinder sind ein Schatz für die Familie und für die Gesellschaft. Jedes Kind muss gleich viel wert sein. Es darf nicht von der sozialen oder regionalen Herkunft abhängen, ob ein Kind gesund aufwächst. Dazu gehört auch die materielle Absicherung. Es dürfen nicht ganze Bevölkerungsteile von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Ein Beispiel ist das Mittagessen in Ganztageseinrichtungen – es muss für alle Kinder ein kostenloses Mittagessen geben!

Wichtig für eine gezielte Förderung ist die Sozialberichterstattung für den Freistaat, die regelmäßig stattfinden muss. Leider warten wir immer noch auf den Sozialbericht für die abgelaufene Legislaturperiode! Der letzte Sozialbericht stammt aus dem Jahr 1998.

Ein gezieltes, soziales Frühwarnsystem (angefangen bei den Hebammen), das alle Akteure einbezieht, muss etabliert werden.

4. Senioren und Pflege

Familien sind oft auch für die Unterstützung pflegebedürftiger Familienmitglieder zuständig. Die Freistellung zur Pflege soll vorbildhaft im öffentlichen Dienst ermöglicht werden. Ein Pflegezeitgesetz (analog zu Österreich) eröffnet für alle die Möglichkeit, pflegebedürftige Familienangehörige zu versorgen. Der Ausbau von Tages- und Begegnungsstätten für Ältere wird gefördert.Die finanzielle Förderung von Altenheimen durch den Freistaat wird wieder eingesetzt.

(01.09.2008)