Kontakt RSS-Feed Impressum Sitemap
Aktuellen Inhalt drucken  Download als PDF  Artikel weiterempfehlen

SPD erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung

Banner08/080920OnlineD.jpg Franz Schindler: Staat muss Grundrechte unbescholtener Bürger schützen und darf sie nicht aushöhlen

Wie bereits im Gesetzgebungsverfahren angekündigt, haben die dem Rechtsausschuss des Landtags angehörenden SPD-Abgeordneten Franz Schindler, Adelheid Rupp, Bärbel Narnhammer und Florian Ritter nun gegen die von der CSU-Mehrheit beschlossenen neuen Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes zur Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben.

Seit der Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes ist es in Bayern seit dem 1. August erstmals zulässig, Computer heimlich zu durchsuchen und Wohnungen heimlich zu betreten und zu durchsuchen, um sogenannte Trojaner zu installieren. Die CSU-Staatsregierung, geht mit den neuen Befugnissen bewusst und vorsätzlich über den Kompromiss hinaus, der auf Bundesebene zur Online-Durchsuchung gefunden worden ist. Bei der geplanten Novellierung des BKA-Gesetzes solle zwar die Möglichkeit zur Durchführung von heimlichen Online-Durchsuchungen geschaffen werden, nicht aber die Befugnis, Wohnungen heimlich zu betreten und zu durchsuchen. Der Grund hierfür ist, dass das heimliche Betreten einer Wohnung zum Zweck der Installation von Wanzen oder sog. Trojanern das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Wer dies wolle, müsse schon das Grundgesetz ändern, wofür es aber auf Bundesebene keine Mehrheit gebe.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler, verstoßen die von der CSU-Mehrheit beschlossenen Befugnisse zu Online-Durchsuchungen auch ansonsten gegen die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar zur Online-Durchsuchung aufgestellt hat. Die bayerische Polizei solle schon unterhalb der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Eingriffsschwelle Online-Durchsuchungen durchführen können. Sowohl im Polizeiaufgabengesetz als auch im Verfassungsschutzgesetz fehlten eigenständige Regelungen über den Richtervorbehalt für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen. Vielmehr werde bezüglich des Richtervorbehalts nur auf andere Regelungen, etwa die zur Wohnraumüberwachung verwiesen. Dies reiche nicht aus, da bei der Wohnraumüberwachung und der Online-Durchsuchung verschiedene Grundrechte tangiert seien.

Die umfangreiche Verfassungsbeschwerde wurde von Prof. Dr. Rosemarie Will vom Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Humboldt-Universität Berlin erarbeitet und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die SPD-Abgeordneten wollen nach Angaben von Franz Schindler mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass die Eingriffsschwellen für Grundrechtseingriffe, sowohl in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als auch in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung angehoben werden, nachdem die CSU-Mehrheit meint, jeden unbescholtenen Bürger als potentiell Verdächtigen abstempeln zu können.

Im Wortlaut zum Download (PDF):
Die Verfassungsbeschwerde der SPD-Landtagsabgeordneten gegen Online-Durchsuchung

(27.09.2008)