SPD bringt Gesetzentwurf gegen Mietwucher in den Landtag ein

26. Februar 2015

Wohnungspolitischer Sprecher Lotte: Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen festlegen - Unseriösen Vermietern die Grundlage entziehen

Die SPD-Landtagsfraktion will die Vermietung von unbewohnbarem Wohnraum in Bayern stoppen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt heute (26. Februar) dem Plenum des Bayerischen Landtags zur Beratung vor. Bisher gibt es gegen die Vermietung von Schrottimmobilien zu Wucherpreisen keine rechtlich wirksame Handhabe der Kommunen, und die Mieter befinden sich meist in einer prekären Lage und können sich nicht wehren. Dazu der wohnungspolitische Sprecher Andreas Lotte: „Ob in München, Regensburg, Nürnberg, Erlangen oder Würzburg – gewissenlose Vermieter betreiben ihr unseriöses Geschäftsmodell in Regionen mit einem angespannten Mietwohnungsmarkt. Es wird Zeit, Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen zu setzen, sonst wird bald jeder Kaninchenstall als Wohnung vermietet."

Die SPD will mit ihrem Gesetzentwurf folgende Standards festlegen: Wohnräume müssen ausreichend natürlich belichtet und belüftet sein, Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit bieten sowie an die Energie- und Wasserversorgung angeschlossen sein und über funktionierende sanitäre Anlagen verfügen. Für jede Person muss eine Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Verstößt ein Vermieter gegen diese Vorgaben, kann die Kommune das betreffende Objekt für unbewohnbar erklären. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, dass seine Mieter eine neue, angemessene Bleibe finden. Städte und Gemeinden sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, bei Missständen einzuschreiten und ein Bußgeld von maximal 50 000 Euro zu verhängen.

Hintergrund ist ein Extremfall aus München-Kirchtrudering, wo vergangenes Jahr in einem heruntergekommenen Zweifamilienhaus zuletzt 45 Menschen lebten. Der Fall war nur bekannt geworden, weil ein Mieter die geforderten 200 Euro Miete nicht mehr bezahlen wollte und der Vermieter daraufhin die Polizei rief. „So stellen wir uns Leben in Bayern nicht vor. Auch dieser Fall zeigt, dass ein neues Gesetz dringend notwendig ist“, erklärt Lotte. Insgesamt gibt es im Raum München an die 20 Häuser und Wohnungen, in denen Wohnraummissstände herrschen.

Bisher ist ein Eingriff der Kommune erst möglich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. In Bayern gab es bis 2004 ein Wohnraumaufsichtsgesetz, das jedoch von der CSU mit den Stimmen der Grünen abgeschafft wurde.

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