CSU lehnt mehr Anerkennung und Rechte für Rettungshelfer ab

15. April 2015

SPD-Abgeordneter und BRK-Vizepräsident Wengert kritisiert Verhalten der Regierungspartei

Die CSU verweigert Rettungshelfern weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten. Sie lehnte am Mittwoch im Innenausschuss des Bayerischen Landtags einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion ab. Wer als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat also auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden.

Der Kommunal- und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Paul Wengert, kritisiert das Verhalten der Regierungspartei scharf: "Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt, sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehöriger von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.“

Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung wenigstens der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr sei zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen. Durch die am Mittwoch (15.4.2015) erfolgte Ablehnung des SPD-Antrags seitens der CSU bleibe es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer, bedauert der SPD-Landtagsabgeordnete, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist.

Dabei sei etwa die Rettung des Höhlenforschers Johann Westhauser aus der Riesending-Höhle auch den vielen Einsatzkräften zu verdanken, die ihre Kollegen und deren Einsatz von außerhalb der Höhle unterstützt hätten, erinnert Wengert.

Teilen