Vermietung von Schrotthäusern stoppen! - Kanzlerin Merkel unterstützt SPD

Vermietung von Schrotthäusern stoppen! - Kanzlerin Merkel unterstüzt SPD

26. August 2015

Wohnungsexperte Lotte: Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen festlegen - Unseriösen Vermietern die Grundlage entziehen

Die SPD-Landtagsfraktion will die Vermietung von unbewohnbarem Wohnraum in Bayern stoppen. Ein entsprechender SPD-Gesetzentwurf wurde bereits Ende Februar in den Landtag eingebracht; er ist allerdings in der ersten Lesung von der CSU abgelehnt worden. Jetzt will auch Bundeskanzlerin Merkel Druck auf die Vermieter dramatisch überbelegter und vermüllter Schrotthäuser machen, wie die dpa berichtet. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte fordert Ministerpräsident Seehofer auf, Merkel dabei zu unterstützen: "Seehofer kann die Probleme mit Schrotthäusern und quasi unbewohnbaren Mietwohnungen nicht länger ignorieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass mitten im reichen Bayern Menschen unter unwürdigen Bedingungen hausen müssen und sich die Vermieter dabei noch eine goldene Nase verdienen!"

Bisher gibt es gegen die Vermietung von Schrottimmobilien zu Wucherpreisen keine rechtlich wirksame Handhabe der Kommunen, und die Mieter befinden sich meist in einer prekären Lage und können sich nicht wehren. „Ob in München, Regensburg, Nürnberg, Erlangen oder Würzburg – gewissenlose Vermieter betreiben ihr unseriöses Geschäftsmodell in Regionen mit einem angespannten Mietwohnungsmarkt", erklärt Lotte. "Es wird Zeit, Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen zu setzen, sonst wird bald jeder Kaninchenstall als Wohnung vermietet."

Die SPD will mit ihrem Gesetzentwurf zum Wohnraumaufsichtsgesetz folgende Standards festlegen: Wohnräume müssen ausreichend natürlich belichtet und belüftet sein, Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit bieten sowie an die Energie- und Wasserversorgung angeschlossen sein und über funktionierende sanitäre Anlagen verfügen. Für jede Person muss eine Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Verstößt ein Vermieter gegen diese Vorgaben, kann die Kommune das betreffende Objekt für unbewohnbar erklären. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, dass seine Mieter eine neue, angemessene Bleibe finden. Städte und Gemeinden sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, bei Missständen einzuschreiten und ein Bußgeld von maximal 50 000 Euro zu verhängen.

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