Grundstückbesitzer müssen bei Zwangsabgaben für den Straßenbau entlastet werden

Grundstückbesitzer müssen bei Zwangsabgaben für den Straßenbau entlastet werden

13. Oktober 2015

SPD-Fraktion hat bereits Mitte Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt - CSU, Grüne und Freie Wähler ziehen erst jetzt nach

Die SPD-Landtagsfraktion macht sich für Haus- und Grundstücksbesitzer stark. Es geht um das so genannte Straßenbaubeitragsrecht. Straßenausbaubeiträge treffen fast jeden Grundstücksbesitzer über kurz oder lang. Sie werden fällig, wenn eine Straße grunderneuert wird. Bereits am 16. Juli 2015 hatte die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Betroffenen zu entlasten. Die anderen Fraktionen im Landtag haben diesen Entwurf nun mehr oder weniger detailgetreu übernommen und sind mit eigenen Gesetzentwürfen nachgezogen.

"Wir verstehen uns ein Mal mehr als Kümmerer für die bayerischen Gemeinden, aber auch für die Anlieger, die teilweise von horrend hohen Straßenausbaubeiträgen betroffen sind", erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Paul Wengert.

Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, dass als Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen, sogenannte wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Das bedeutet, dass die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger in der Gemeinde bzw. ihren Ortsteilen umgelegt werden. „Dadurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner um ein Vielfaches reduziert und damit sozialverträglich gestaltet werden“, erklärt Klaus Adelt, SPD-Abgeordneter und langjähriger Bürgermeister von Selbitz. Wengert ergänzt: "Wir zwingen keine Kommune in ein neues System, aber wir wollen einen Weg eröffnen, der auf größere Akzeptanz bei den Betroffenen trifft, ohne die Einnahmen der Kommunen zu schmälern."

Die Bürger sollen zudem rechtzeitig über über Art, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahme informiert werden. „Frühzeitige Informationen schaffen Akzeptanz und ermöglichen es den Betroffenen, sich auf die Beitragszahlungen rechtzeitig einzustellen“, unterstreicht Adelt. Außerdem sollen künftig Eigenleistungen der Gemeinde, die sie anstelle beauftragter Unternehmen oder Planungsbüros mit eigenen Kräften erbringen sowie kommunale Sachleistungen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. „Dafür sind auch Pauschalen denkbar, die sich für die Beitragsschuldner kostensenkend auswirken.“

SPD-Gesetzentwurf - Kommunalabgabegesetz (PDF, 364 kB)

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