Ehrenamtsgesetz: CSU lehnt Mitsprache der Ehrenamtlichen ab

04. Februar 2016

Sozialexpertin Waldmann: Staat ist ohne bürgerschaftliches Engagement aufgeschmissen - Mehr Beteiligung und Unterstützung sowie bessere Organisation sind dringend notwendig

Die ehrenamtspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Ruth Waldmann fordert die CSU-Fraktion nach der heutigen Sitzung des Sozialausschusses auf, sich aktiv an einem Ehrenamtsgesetz zu beteiligen. "Es ist höchst widersprüchlich, dass die CSU sich in ihren Sonntagsreden immer für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer stark macht, aber unsere Forderung nach mehr Mitspracherecht, besserer Organisation und Unterstützung rigoros ablehnt", wundert sich Waldmann. "Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement in Bayern auf eine stabile finanzielle und rechtliche Basis stellen. Dafür müssen die bestehenden Strukturen endlich ausgebaut werden."

Gerade angesichts der momentanen Flüchtlingskrise sei der Staat ohne die Helferkreise vielerorts völlig hilflos. "Die CSU muss über ihren Schatten springen und mit uns gemeinsam und auch mit den Ehrenamtlichen an einem Gesetz arbeiten, das die Organisation endlich vereinfacht und den Menschen vor Ort eine echte Mitsprache ermöglicht!"

Der Gesetzentwurf der SPD sieht unter anderem vor, die Bayerische Ehrenamtskarte, die der Freistaat im Jahr 2011 eingeführt hatte, weiterzuentwickeln, beispielsweise durch 25 Prozent Ermäßigung auf Fahrscheine im öffentlichen Nahverkehr und freien Eintritt in alle staatlichen und kommunalen Museen für die engagierten Bürgerinnen und Bürger. Auch die Koordinierungszentren sollen flächendeckend ausgebaut werden. Weitere Punkte sind die Errichtung einer Stiftung, die besonders innovative Projekte fördert, die Schaffung eines unabhängigen Landesbeauftragten für bürgerschaftliches Engagement sowie der Ausbau des bestehenden "Runden Tisches" zu einem Landesbeirat, der Parlament, Regierung und Öffentlichkeit in allen Fragen des bürgerschaftlichen Engagements berät. Außerdem soll die Förderung des Ehrenamts als Unterrichtsziel in das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz mitaufgenommen werden.

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