Maibaumklau: Entbürokratisierung mit Hindernissen

27. April 2016

Schwäbischer Abgeordneter Güller warnt vor Fallstricken bei Brauchtumsoffensive der Staatskanzlei

Das Entwenden des Maibaums eines Dorfes durch die jungen Männer, und neuerdings auch die jungen Frauen, aus einem anderen Ort ist eine alte Tradition in Bayern. Es ist der einzige quasi erlaubte Diebstahl,für den allerdings eine Reihe ungeschriebener Gesetze gelten: Aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen werden, das Diebesgut darf keinesfalls beschädigt werden und körperliche Gewalt ist freilich auch tabu. Und: Bisher musste der Transport des bis zu 40 Meter langen Brauchtumsstangerls von einem Dorf ins andere behördlich genehmigt werden. Damit ist nun Schluss:

Der SPD-Maibaumexperte Harald Güller begrüßt, dass nun von Staatskanzleiminister Marcel Huber der Weg in die „vollständige Genehmigungsfreiheit“ des Maibaumdiebstahls eröffnet wurde. Allerdings lautet die Bedingung: Polizei oder Feuerwehr bzw. Technisches Hilfswerk (ThW) müssen vor und hinter dem Zug die Straßen ordnungsgemäß freihalten. Eine interessante Entscheidung, findet Güller. "Ich warne lediglich davor, die Feuerwehr aus dem Ort zu rufen, aus dem man den Maibaum stehlen will." Er fügt mit einem Augenzwinkern hinzu: "Vielleicht ist es dann doch besser, sich, wie bisher vorgesehen, eine Sondererlaubnis im zuständigen Landratsamt zu holen." Klar sei aber auf jeden Fall: Das bayerische Brauchtum genießt Vorfahrt im Freistaat.

Teilen