Bayerisches Gleichstellungsgesetz ist ein zahnloser Tiger

27. April 2016

Gesetzentwurf zur Novellierung morgen auf der Tagesordnung im Plenum - Gleichstellungsbeauftragte stärken und Sanktionen einführen

Die SPD-Landtagsfraktion hält das geltende Frauengleichstellungsgesetz für dringend verbesserungsbedürftig. "Nach 20 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz immer noch ein zahnloser Tiger", bedauert die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr. In der morgigen Plenarsitzung steht der SPD-Gesetzentwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes auf der Tagesordnung. Zentrale Forderungen sind die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, die Einführung von Sanktionen bei Nichtumsetzung der Vorschriften und die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf 50 Prozent.

Frauen werden im öffentlichen Dienst des Freistaates immer noch erheblich benachteiligt. Der Anteil der Frauen in der höchsten Besoldungsgruppe in Behörden und Ministerien liegt nur bei 19,2 Prozent, wobei ihr Anteil beim Einstieg jedoch 59 Prozent beträgt. Das zeigt die Antwort auf eine aktuelle Anfrage (PDF, 493 kB) von Strohmayr: "Das ist völlig unzureichend und eine Schande für einen modernen Staat. Wir müssen deshalb die Wirksamkeit des Gesetzes verstärken. Das bedeutet vor allem, dass Ausnahmeregelungen und sogenannte ‚Kann‘-Bestimmungen abgeschafft werden.“

Der Gesetzentwurf der SPD (PDF, 325 kB) sieht vor, dass der Frauenanteil in allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen auf 50 Prozent festgelegt wird. Die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten muss verbessert und sie müssen mit mehr Zeit, Geld und Mitsprachemöglichkeiten ausgestattet werden. Außerdem brauchen sie ein wirksames Einspruchsrecht bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgesetz oder gegen Gleichstellungskonzepte. Strohmayr beklagt: "Immer noch setzen 20 Prozent der verpflichteten Dienststellen das Gleichstellungsgesetz nicht oder nicht ausreichend um."

Warum Frauen auf dem Weg nach oben immer noch auf der Strecke bleiben, dafür sieht Strohmayr viele Gründe: „Die Realität ist doch leider so: Nach wie vor sind es oftmals die Frauen, die sich um Kinderbetreuung, Haushaltsaufgaben und Pflege von Angehörigen kümmern. Da ist es schwierig, Karriere und Familie unter einen Hut zu bringen.“ Das müsse sich ändern, mahnt Strohmayr. Das Führen in Teilzeit könne hier ein Lösungsansatz sein.

Ein Beispiel für eine konkret belegbare Benachteiligungen: In den Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, liegt der Frauenanteil der Beschäftigten bei 40,3 Prozent. Doch von den Vorständen und Geschäftsführern sind nur 17,1 Prozent Frauen. Auch das musste die Staatsregierung auf Anfrage Strohmayrs einräumen. Auch hier sollte zukünftig das Gleichstellungsgesetz Anwendung finden, fordert die schwäbische Abgeordnete.

Zum schnellen Überblick haben wir die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gleichstellungsgesetz der SPD (PDF, 440 kB) zusammengestellt.

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