Innenminister Hermann unfähig, Bedrohung durch Rassismus insgesamt anzuerkennen

Innenminister Hermann unfähig, Bedrohung durch Rassismus insgesamt anzuerkennen

05. April 2018

Verfassungsschutzbericht lückenhaft - Präventionsarbeit in Bayern weiter stärken

Unzufrieden zeigen sich die Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für die Bekämpfung des Rechtsextremismus Dr. Christoph Rabenstein und Florian Ritter über den heute (05.04.) vorgestellten Verfassungsschutzbericht und dessen Bewertung durch das Bayerische Innenministerium.

Rabenstein beunruhigt, dass sich die rechtsextremen Strukturen im Freistaat weiter mit Extremisten aus anderen Bundesländern vernetzen. Beispielsweise bei den Rechtsrockkonzerten, die im vergangenen Jahr im Ort Themar in Thüringen stattfanden. Auch auf den Zuwachs an rechtsextremen Musikgruppen verweist Rabenstein – allein fünf der zehn Bands, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden, kommen dabei aus Oberfranken.

Auch deshalb müsse man die Präventionsarbeit in Bayern weiter stärken, macht Rabenstein deutlich. Das neue Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus, das die Staatsregierung verabschiedet hatte, gehe dabei zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Viele Forderungen der SPD aus der Vergangenheit seien nun endlich umgesetzt worden – etwa eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft. Umso unverständlicher ist es aber für den Abgeordneten, dass die CSU im gleichen Atemzug im vergangenen Jahr ein umfassendes Antragspaket der SPD zur Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes im Landtag abgelehnt hatte. „Bürgerinitiativen und bürgerliche Organisationen, die sich gegen den Rechtsextremismus stellen, wurden zu lange vernachlässigt und deren Arbeit nicht wertgeschätzt. Das muss endlich aufhören“, fordert Rabenstein. Dies zeige sich besonders in der Arbeit der Aussteigerprogramme – wie etwa EXIT –, die in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gearbeitet haben. „Wenn man sich die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Verfassungsschutz anschaut, wonach die Zahl der Aussteiger aus dem Rechtsextremismus rückläufig ist, muss man die Frage stellen, ob dieses Thema nicht besser bei zivilgesellschaftlichen Organisationen aufgehoben ist und nicht beim Verfassungsschutz.“

Florian Ritter stößt sich vor allem an den Aspekten, die weiterhin fehlen. „Gleich zu Beginn des Jahres 2017 hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil zur NPD unmissverständlich festgestellt, dass antisemitische und auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte gegen die garantierte Menschenwürde unserer Verfassung verstoßen. Gleiches gilt für Ideologien mit dem Vorrang des Kollektivs gegenüber dem Individuum“, erinnert Ritter.

Der bayerische Verfassungsschutzbericht für 2017 nehme das Urteil leider nicht als Richtschur, sondern blicke ausschließlich auf die kleinen Gruppen unverbesserlicher Neonazis und Rechtsextremisten, die doch gesellschaftlich weitgehend isoliert sind und ignoriert, von wem rassistische Vorstellungen weitaus erfolgreicher verbreitet werden. Ritter kann sich das nur so erklären, dass der Minister und die Spitzen der bayerischen Sicherheitsbehörden entweder Rassismus nicht als Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben ansehen oder nicht bereit sind, den Rassisten im rechtspopulistischen Bereich offen die Stirn zu bieten. „Für mich sind Teile der AfD und einzelne mit ihnen verbundene Vorfeldorganisationen längst reif für eine offizielle Beobachtung“, so Ritter.

„Rassisten propagieren immer ungenierter im Internet, dass für Menschen aufgrund bestimmter Merkmale wie Hautfarbe, Religion oder Herkunft hier kein Platz in dieser Gesellschaft sei. Auch das soll – auf anderer Ebene als die genannten terroristischen Tendenzen - ein diffuses Klima der Angst erzeugen und ganzen Bevölkerungsgruppen die Sicherheit nehmen, in unserer Gesellschaft einen gleichberechtigten Platz zu haben. Rassismus ist kein Problem von und für Minderheiten, sondern eine Bedrohung für unser Zusammenleben als Gesellschaft insgesamt“, stellt Ritter klar. „Auch wenn es hier vor allem zivilgesellschaftliche Antworten braucht, ist es nicht hinnehmbar, dass die Sicherheitsbehörden und der zuständige Minister diese Bedrohung nicht benennen und ihr umfänglich entgegentreten.

Teilen