Am Montag Urteil über Verfassungsklage gegen 10H-Regelung bei Windkraft - SPD-Energiepolitikerin Kohnen vor Ort im Bayerischen Verfassungsgerichtshof

09. Mai 2016, 10:30 Uhr | Justizpalast, Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am Montag (9. Mai 2016) um 10.30 Uhr über die Klage von SPD, Freien Wählern und Grünen sowie eines Bürgers gegen die 10H-Regel der CSU-Staatsregierung. Die SPD-Energieexpertin Natascha Kohnen wird bei der Urteilsverkündung im Bayerischen Verfassungsgerichtshof anwesend sein und für Medienstatements zur Verfügung stehen.

Nach der mündlichen Verhandlung, die am 12. April 2016 stattfand, hatte sich Kohnen optimistisch gezeigt: "Die Richter haben sich sehr dafür interessiert, welcher Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden denn angemessen wäre. Das trifft einen wichtigen Punkt. Wir halten den von der CSU-Staatsregierung festgelegten Abstand von der zehnfachen Höhe des Windrads für willkürlich, unverhältnismäßig und unbegründet."

Kohnen bemängelt, die von der SPD für verfassungswidrig gehaltene 10H-Regelung bewirke einen Kahlschlag gegen die Windenergie im Freistaat: "Es werden in Bayern derzeit kaum mehr Windräder neu beantragt oder gar gebaut. Für die Energiewende brauchen wir aber die Windenergie ganz dringend. Die Staatsregierung stellt sich mit ihrer 10H-Regel gegen dieses von der großen Mehrheit der Bevölkerung getragene Ziel."

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