Für ein gerechtes Steuersystem und einen umfassenden Vollzug

Grundlagen der Steuerpolitik der SPD-Landtagsfraktion.

  • Arbeitskreis für Staatshaushalt und Finanzfragen
    Harald Güller, MdL, Vorsitzender
    Reinhold Strobl, MdL,
    Susann Biedefeld, MdL
    Günther Knoblauch, MdL,
    Dr. Herbert Kränzlein, MdL

Wir stehen für eine solide und gerechte Finanzierung unseres Staatswesens.
Um unsere Politik auch weiter an der „Sozialen Gerechtigkeit“ ausrichten zu können, brauchen wir auskömmliche und gesicherte Staatsfinanzen.

Erforderliche, konsumtive Ausgaben für soziale Gerechtigkeit sind in Zeiten guter Konjunktur – wie derzeit bei uns – aus den laufenden Haushalten zu finanzieren. Es ist die zentrale Aufgabe, dass alle in der Gesellschaft nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen. Da Einkommen und Gewinn auch Leistungsanreize sind, ist unser Ziel auf keinen Fall die Nivellierung, sondern die Einhaltung bzw. Schaffung sozial gerechter Maßstäbe. Dies gilt auch für die Höhe von Managergehältern.

Es ist hingegen zulässig und sinnvoll, langfristige Investitionen für soziale Gerechtigkeit, z. B. in Kinderbetreuung, Bildung, Verkehr oder den Gesundheitsbereich sowie den Ausbau des schnellen Internets, auch über Verschuldung zu finanzieren und die Kredite dann planvoll zu tilgen. Allerdings ist der Spielraum bei genauerem Hinsehen geringer als es die derzeit positiven Finanzzahlen vorgeben. In wirtschaftlich guten Zeiten müssen auch die Schulden kontinuierlich getilgt werden.

Ein gerechtes Steuersystem und sein umfassender Vollzug – national aber auch international – sind Grundvoraussetzungen sozialer Gerechtigkeit. Dies betrifft gerade auch die Besteuerung internationaler Konzerne wie Apple und Starbucks und die weltweite Schließung von Steueroasen. Dies wird auch von der Bevölkerung so gesehen. Die Zyklen für Steuerprüfungen müssen teilweise verkürzt und bundesweit angeglichen werden. Es gibt sowohl bei den gesetzlichen Regelungen, als auch beim Vollzug der steuerlichen Regelungen noch erheblichen Handlungsbedarf.
Ziel ist die gerechte Besteuerung von Einkommen und(!) Vermögen.

Gerade global agierende Konzerne arbeiten mit aggressiven Steuervermeidungsmodellen. Um diese zu bekämpfen sind sofort die Möglichkeiten auf nationaler Ebene auszuschöpfen, mittelfristig kommt die EU-Ebene hinzu, während langfristig internationale Lösungen angestrebt werden müssen.

Soziale Gerechtigkeit kann nur in einem handlungs- und leistungsfähigen Staat auf demokratischer Grundlage erreicht werden. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger muss der Staat Wert auf die Sicherung seiner Einnahmen legen. Mit uns gibt es keine pauschalen Steuererhöhungen. Änderungen am Steuersystem dienen dazu, dieses gerechter zu gestalten und dabei den Staat wie bisher mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten. Die hohe Beschäftigung und das stabile Wachstum der letzten Jahre tragen dazu bei, dass der Staat weiter handlungsfähig ist. Die Belastungen des Einzelnen werden nach Leistungsfähigkeit verändert.

Die kleinen und mittleren Einkommen sind spürbar zu entlasten. Steuersenkungen für die Mitte der Gesellschaft sind möglich und geboten. Hinzukommen müssen Entlastungen bei den Sozialabgaben. Bei kleinen Einkommen, deren Steuerbelastung schon heute sehr gering ist, reichen diese zur Herstellung von Gerechtigkeit nicht aus. Deshalb müssen wir soziale Infrastruktur (Kita, Bildung, Wohnraum) kostenlos bzw. zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stellen.

Die soziale Ungleichheit in der Welt hat erschreckende Ausmaße angenommen und entwickelt sich negativ weiter. Wenn die acht reichsten Menschen der Welt ein ähnlich großes Vermögen haben wie die gesamte ärmere Hälfte der Menschheit und das reichste Prozent der Menschheit mehr besitzt als der gesamte Rest von 99 % der Menschheit (Oxfam-Studie), dann muss dies für uns Ansporn sein auf allen politischen Ebenen und in allen Parlamenten und Gremien daran zu arbeiten, diese Entwicklung zu stoppen und wieder in Richtung soziale Gerechtigkeit zurückzukommen.

Ausrichtung der Steuerpolitik der SPD-Landtagsfraktion an folgenden Punkten:

1. Kleine und mittlere Einkommen entlasten
Der heutige Einkommensteuertarif ist zu überarbeiten: Anhebung des Grundfreibetrags, Abflachung bzw. Abschaffung der ersten Tarifzone bei Festsetzung des Eingangssteuersatzes von ca. 22 %, Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei gleichzeitiger Erhöhung des Einkommensbetrags ab dem dieser zu bezahlen ist, stufenweise Abschaffung des Soli und Beseitigung der kalten Progression.
Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung der kleinen und mittleren Einkommensgruppen setzen wir auf beitragsfreie Bildungseinrichtungen (von der Kita bis zur Universität), Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und die Förderung von Eigentumsbildung.

2. Steuervollzug stärken
Um die Einhaltung bestehender steuerlicher Regelungen zu prüfen und Steuerbetrug konsequent zu bekämpfen, ist zuallererst endlich eine ausreichende personelle Ausstattung der Finanzverwaltung in Bayern nötig. Die „Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug“, die „Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht“ und das „Internationale Steuerzentrum“ sind zu stärken und auszubauen.
Daneben sind gesetzliche Regelungen zum Schließen von Steuerschlupflöchern, deutschlandweite Mindeststandards bei Betriebsprüfungen sowie eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit notwendig. Eine einheitliche Bundesverwaltung ist nicht erforderlich.
Der Ankauf und die konsequente Verwendung von sog. „Steuer-CDs“ ist richtig und weiterzuverfolgen.
Geldwäsche ist durch eine konsequente Durchsetzung der Geldwäscherichtlinie der EU-Kommission zu bekämpfen. Eine Bargeldbezahlgrenze, die aber mindestens bei 15.000 € liegen sollte, ist hierbei hilfreich; eine Begrenzung der Geldscheingröße oder gar die Abschaffung von Bargeldzahlungen ist nicht erforderlich.

3. Erbschaftsteuer
Wir wollen eine „bessere Erbschaftsteuer“; auch die Superreichen sind gerechter mit einzubeziehen. Die immer noch bestehende Überprivilegierung von Betriebsvermögen ist an die realen Notwendigkeiten anzupassen. Insgesamt sind für alle die Freibeträge deutlich zu erhöhen, bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Eine Regionalisierung der Steuerhöhe auf Länderebene ist ungerecht und wird es mit uns nicht geben.

4. Millionärssteuer
Gerade die Superreichen mit hohen Vermögen müssen sich an der Finanzierung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben stärker beteiligen, wie es auch im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist! Für hohe Vermögen ist die Vermögensteuer wieder einzuführen bzw. eine Vermögensabgabe anzustreben.

5. Kapital und Arbeit gleich besteuern
Die Abgeltungsteuer ist abzuschaffen und stattdessen erfolgt die Versteuerung nach dem Einkommensteuertarif. Die Abgeltungsteuer war zu einer Zeit, als der Daten- und Informationsaustausch im Finanz- und Steuerbereich noch viel schlechter als heute geregelt war, durchaus eine sinnvolle Maßnahme, inzwischen hat sie sich überlebt.

6. Faire Unternehmensbesteuerung in Deutschland, Europa und darüber hinaus
a. Steueroasen schließen. Wir brauchen eine Vereinheitlichung der Regelungen für eine ermäßigte Besteuerung von Lizenzeinahmen z. B. bei Apple in Irland und Starbucks in den Niederlanden. Der Gewinn muss auch national dort versteuert werden, wo er erwirtschaftet wird. Bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer darf es keine Verschiebungen durch Lizenzmodelle geben.
b. Es muss international eine gemeinsame Grundlage zur Bemessung der Körperschaftsteuer geben. Die ins Stocken geratenen internationalen Verhandlungen sind wiederzubeleben.
c. Steuertransparenz: durch Offenlegung der Steuerzahlungen von Konzernen und internationalen Firmen, aufgeschlüsselt und veröffentlicht nach Staaten und Höhe (Country-by-country reporting).

7. Managergehälter begrenzen – bei variablen Vergütungen, Boni und Pensionszusagen Maß und Mitte wieder herstellen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern für Unternehmen auch als Betriebsausgaben wird auf 500.000 € begrenzt und der Aufsichtsrat hat zwischen Grundgehalt und maximalen Boni Quoten festzulegen und variable Gehaltsbestandteile sind an ökonomisch nachhaltigen und sozialen Kriterien festzumachen. Die Hauptversammlung beschließt rechtlich verbindlich über die Vergütungssysteme auf Vorschlag des Aufsichtsrats.

8. Keine Tricks bei der Grunderwerbsteuer
Raffinierten Umgehungsmodellen bei der Grunderwerbsteuer mit Hilfe von ausgeklügelten Firmenkonstrukten (sog. „Share-Deals“) werden wir einen Riegel vorschieben, u. a. durch eine Absenkung der Beteiligungsschwelle für steuerfreie Übertragungen.

9. Finanztransaktionsteuer
Auf europäischer Ebene und wenn möglich darüber hinaus ist eine Finanztransaktionsteuer zu erheben. Damit werden u. a. kurzfristige Spekulationsgewinne an den Börsen bekämpft. Ohne Einigung auf europäischer Ebene ist sie als Zwischenlösung national einzuführen.

10. Finanzierung aller Ebenen sichern
Ein gerechtes Steuersystem muss die Finanzierung aller Ebenen sichern, dazu gehört auch, dass die Kommunen und Landkreise ausreichend finanzielle Mittel haben um ihre Aufgaben zu erledigen. Hierzu sind die Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern zu überarbeiten.

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