Doppelhaushalt 2017/2018: Trotz Rekordhöhe fehlen die Weichenstellungen für ein zukunftsfähiges Bayern

Von Harald Güller, MdL, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion.

Der Doppelhaushalt 2017/2018 wurde in der letzten Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 13./14./15. Dezember verabschiedet. Er hat mit 58,7 Milliarden Euro (2017) bzw. 60,1 Milliarden Euro (2018) zwar eine Rekordhöhe erreicht, zeichnet sich aber auch durch einen Rekord an fehlenden Impulsen und Weichenstellungen für ein zukunftsfähiges Bayern aus.

Bayern braucht beispielsweise dringend eine Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat vor einigen Jahren bereits von einem Investitionsstau von allein 720 Millionen Euro bei der Sanierung von Straßen gesprochen, darüber hinaus ist jede vierte staatliche Brücke sanierungsbedürftig. Eine ähnliche Gesamtsituation gilt für staatliche und kommunale Gebäude und für die Barrierefreiheit. Im Haushalt finden sich dafür jeweils nicht die notwendigen Ansätze.

Bayern muss also seine Einnahmesituation verbessern: mehr Personal in den Finanzämtern würde durch einen verbesserten Steuervollzug für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und mehrere hundert Millionen Euro in die Staatskasse spülen – und das noch ohne heutige Steuergesetze zu verändern.

Obwohl der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Bayern steigt, sinken die bayerischen Mittel für den Wohnungsbau im neuen Doppelhaushalt. Allerdings weitet der Bund seine Förderung deutlich aus, so dass unterm Strich pro Jahr 56 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen – aber eben nur durch die Hilfe des Bundes. Erforderlich und fair wäre es auch gewesen, wenn im neuen Doppelhaushalt Ersatz für die ehemals im öffentlichen Eigentum befindlichen 33.000 GBW-Wohnungen geschaffen worden wäre, die vor einigen Jahren genauso wie die in ihnen wohnenden Mieter im wahrsten Sinne des Wortes unter Federführung der Staatsregierung und hier v.a. Finanzminister Söder verkauft wurden.

Die Lebensqualität im Freistaat ist eng verbunden mit Familienpolitik und Kinderbetreuung. Die Qualität in den Einrichtungen muss ein hohes Niveau aufweisen und Bildung muss für alle unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten erreichbar sein. Sonderinvestitionsprogramme für kommunale Bäder gehören ebenso in diesen Bereich wie die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Die finanzielle und personelle Unterstützung der Frauenhäuser in Bayern ist seit geraumer Zeit deutlich zu niedrig. Die Insolvenz- und Schuldnerberatung gehören dringend ausgebaut, denn ohne rechtzeitige Hilfe sind die Betroffenen die Sozialhilfefälle von morgen.

Eine staatliche Kernaufgabe ist die Gewährleistung der inneren Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Erforderlich ist hier nach dem Personalabbau in der Vergangenheit in Bayern eine personelle Stärkung der Polizei, der Gerichte und Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs. Alle unsere Änderungsanträge, beispielsweise für mehr Polizistinnen und Polizisten, wurden allerdings in den Haushaltsberatungen abgelehnt.

1. Bayern – sozial und gerecht

Im Dezember 2016 ermittelte eine neue Studie (Forschungsinstitut Kantar Public), dass 86 Prozent der bayerischen Wahlbürgerinnen und Wahlbürger der Meinung sind, die Politik in Bayern müsse „mehr tun, um die Armut von Familien, Kindern und Rentnern zu bekämpfen“. Fast genauso viele (83 Prozent) sind der Ansicht, dass das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ stärker in den Mittelpunkt der bayerischen Politik gerückt werden sollte. Wir wollen ein soziales und gerechtes Bayern. Nur so kann gesellschaftlicher Zusammenhalt auch unter sich wandelnden Rahmenbedingungen dauerhaft gelingen!

1.1. Wohnungsbau
Kritikpunkte

Im – von der Staatsregierung ausgerufenen – Jahr des Wohnungsbaus 2014 wurden in Bayern mit 161 Mio. Euro nur 1.901 Mietwohnungen gefördert. Im Jahr 1993 waren es dagegen 12.006, im Jahr 1997 immerhin 5.490 Wohnungen. Trotzdem werden die bayerischen Mittel für die Wohnraumförderung von 259 Millionen Euro in 2016 um 22 Millionen Euro auf 237 Millionen Euro in den beiden Folgejahren sinken, wobei 2017 allein 150 Millionen Euro nicht aus dem Staatshaushalt direkt, sondern von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt fließen. Glücklicherweise steigen die Bundesmittel von 120 Millionen Euro in 2016 um 78 Millionen Euro auf jeweils 198 Millionen Euro in 2017 und 2018. Die bayerische Kürzung kann also nur mit Hilfe des Bundes ausgeglichen werden.

Wir fordern
Bereits im Herbst 2015 hatte die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung dazu aufgefordert, in den kommenden fünf Jahren 100.000 zusätzliche bezahlbare Wohnungen sowohl in den bayerischen Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum zu schaffen, um den Bedarf in Bayern decken zu können. Ein erster kraftvoller Schritt hätte endlich im neuen Doppelhaushalt erfolgen können, wie das die SPD-Landtagsfraktion mit einer deutlichen Ausweitung des Bewilligungsrahmens für den Wohnraumbau beantragt hat. Es bleibt aber leider bei den Defiziten im Wohnungsbau: der Bund erhöht seine Mittel für die Bundesländer, um den Wohnungsbau anzukurbeln, Bayern senkt daraufhin seine Mittel. Es wird noch immer viel zu wenig gebaut.

1.2. Steigerung der Lebensqualität
Kritikpunkte

Die Kinderbetreuung im Freistaat wird zwar besser, standardisierte Qualitätsmerkmale fehlen allerdings. Städte und Gemeinden sind trotz der wirtschaftlich positiven Entwicklung im Freistaat kaum in der Lage, ihre Schwimmbäder zu sanieren, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum hinkt den Erwartungen deutlich hinterher. Frauenhäuser müssen mit Budgets auskommen, mit denen sie sich notdürftig über Wasser halten, jede zweite Frau muss abgewiesen werden. Seit 2009 gab es keine Erhöhung der staatlichen Fördermittel. Die Insolvenz- und Schuldnerberatung braucht mehr Personal, die beschlossene Aufstockung 2018 um zwei Mio. Euro auf sechs Mio. Euro ist zu wenig.

Wir fordern
Die Qualitätsstandards an bayerischen Kindertagesstätten müssen erhöht und standardisiert werden, mehr Personal und längere Öffnungszeiten kosten Geld, würden Familien aber enorm entlasten. Sonderinvestitionsprogramme für kommunale Bäder könnten Bäderschließungen vermeiden helfen. Die 40 bayerischen Frauenhäuser bekommen derzeit 2,5 Mio. Euro vom Staat, wir fordern eine Verdoppelung der staatlichen Mittel.

2. Eckpunkte des Doppelhaushalts

2.1. Investitionsquote
Kritikpunkte

Die Investitionen sind seit Jahren unzureichend, die Investitionsquote sinkt, zu Beginn der Amtszeit Stoiber lag sie noch bei über 20 Prozent, davon ist sie heute meilenweit entfernt. Erhalt und Ausbau der Infrastruktur können mit den aktuellen Investitionen nicht gesichert werden. Damit werden Lasten in die Zukunft verschoben, die „impliziten“ Schulden, wie es der ORH einmal nannte, steigen. Positive Ausnahmen waren wegen der Bundesmittel des kommunalen Investitionsprogramms die Jahre 2009/2010. Da betrug die Investitionsquote immerhin 13,6 bzw. 13,8 Prozent. Im Jahr 2015 waren es 11,8 Prozent, 2016 noch 11,7 Prozent. Im Jahr 2017 sinkt die Investitionsquote auf 11,6 Prozent und 2018 auf 11,4 Prozent. Das bedeutet, es gibt einen stetigen Rückgang der Investitionsquote.

Wir fordern
Der ehemalige Finanzminister Faltlhauser hielt 15 Prozent für die „natürliche Investitionsquote“ in Bayern. Davon entfernt sich Bayern immer mehr. Mit höheren Investitionen ließe sich die implizite (wie der ORH sagte) oder versteckte Verschuldung senken, das gilt beispielsweise für die energetische Sanierung staatlicher und kommunaler Gebäude. Wer Investitionen in die Zukunft verschiebt, kann sich den Haushalt nur kurzfristig schönrechnen.

2.2. Rücklage
Kritikpunkte

Die Rücklage wird laut Haushaltsplan regelrecht geplündert: Der Freistaat hatte zum 31.12.2015 eine Rücklage von 6,1 Milliarden Euro. 2016 wurden 2,5 Milliarden Euro für den laufenden Haushalt entnommen, 2017/2018 sollen weitere zwei Milliarden Euro abfließen. Nach den Planungen im Doppelhaushalt soll die Rücklage Ende 2018 nur noch 1,5 Milliarden Euro betragen. Das heißt, der Staatshaushalt lebt von seiner Substanz. Auch die Schuldentilgung von 500 Millionen Euro pro Jahr erfolgt nicht aus den laufenden Einnahmen, sondern aus der Rücklage.

Wir fordern
Natürlich ist Schuldentilgung wünschenswert. Es muss aber die Frage gestellt werden, ob sich die Mittel aus der Rücklage nicht besser für Investitionen als zur Schuldentilgung eignen. Denn Investitionen verringern die versteckte Verschuldung und sie schaffen darüber hinaus Wachstum, Arbeitsplätze und führen zu Steuermehreinnahmen. Das nützt in erster Linie dem Staatshaushalt.

2.3. Staatsverschuldung
Kritikpunkte

Trotz des dramatischen Abbaus der Rücklage wird die Staatsregierung ihr selbst gestecktes Ziel beim Schuldenabbau nicht erreichen: 2017 und 2018 soll insgesamt eine Milliarde getilgt werden, damit sinkt die Staatsverschuldung ausweislich des Haushaltsentwurfs auf knapp unter 28 Milliarden Euro. Bis 2030 bleiben dann noch zwölf Jahre. Es müssten im Jahresschnitt 2,3 Milliarden Euro getilgt werden. Wie kann das funktionieren, selbst bei einer Reduzierung der Zahlungen in den Länderfinanzausgleich ab 2019 um etwa eine Milliarde Euro pro Jahr?

Wir fordern
Die Staatsregierung bleibt aufgefordert, einen klaren Plan mit jährlichen Tilgungsraten vorzulegen, aus dem deutlich wird, wie bis 2030 der komplette Schuldenabbau gelingen soll. Wenn die Staatsregierung dazu nicht in der Lage ist, bleibt vom Schuldenabbau bis 2030 nichts weiter als politische Propaganda übrig.

3. Gerechte Steuerpolitik und umfassender Steuervollzug für einen starken Staat

3.1. Steuervollzug
Kritikpunkte

Bayern muss selbst aktiv werden, um die Einnahmesituation im Staatshaushalt spürbar zu verbessern, indem die Finanzämter personell gestärkt werden: Ein mittelfristiger Vergleich belegt den Handlungsbedarf: die Zahl der Stellen an den bayerischen Finanzämtern sank zwischen 2006 und 2016 um 246 von 16.695 auf 16.449. Von den 16.449 Stellen sind 1.536 Stellen gar nicht mit Arbeitskräften besetzt, es gibt sie also nur auf dem Papier. Die laut ORH prekäre Finanzsituation an den bayerischen Finanzämtern ist außerordentlich erstaunlich, da jeder zusätzliche Steuerprüfer ein X-Faches an Steuereinnahmen erbringt, im Vergleich zu dem, was er den Staat an Personalmitteln kostet.

Wir fordern
Erforderlich ist eine spürbare und umfassende personelle Stärkung der Finanzämter für einen besseren Steuervollzug und mehr Steuergerechtigkeit in Bayern. Mit zusätzlichen 1.000 Steuerbeamten würden pro Jahr 250 bis 300 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen in den Staatshaushalt fließen. Wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit in Bayern, Steuerhinterziehung muss verfolgt werden, Schlupflöcher müssen gestopft werden, beides geht nicht ohne mehr Personal. Ein umfassender Steuervollzug ist eine Voraussetzung für Gerechtigkeit und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

3.2. Steuerpolitik
Kritikpunkte

Die Staatsregierung gefährdet die Steuerbasis in Bayern. Sie will die Erbschaftssteuer, trotz des aktuellen Kompromisses auf Bundesebene, „regionalisieren“, das heißt, sie will die Steuersätze in Bayern reduzieren und wohl am liebsten die Erbschaftsteuer ganz abschaffen. In Bayern würden dann 1,3 Milliarden Euro Einnahmen wegfallen.

Wir fordern
Wir fordern die Staatsregierung auf, dauerhaft ihre Pläne einer Reduzierung bis hin zu einer Abschaffung dieser Erbschaftsteuer aufzugeben. Vielmehr ist im Sinne von mehr Steuergerechtigkeit ausdrücklich eine verstärkte Vermögensbesteuerung der Superreichen sowohl im Steuervollzug als auch auf neuer gesetzlicher Grundlage erforderlich. Mehr Steuergerechtigkeit sollte es auch bei der Besteuerung von weltweit tätigen Großkonzernen geben, die oft wenig oder gar keine Steuern zahlen. Umso unverständlicher ist hier die Haltung des bayerischen Finanzministers, der die Entscheidung der EU-Kommission, dass der Apple-Konzern Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro in Irland nachzahlen muss, kritisiert.

4. Beschäftigte und Stellenpläne

4.1. Dreimonatige Wiederbesetzungssperre
Kritikpunkte

Eine Wiederbesetzungssperre stellt kein geeignetes Instrument der Stellenbewirtschaftung dar. Da insbesondere in kleinen Dienststellen der Ausfall nicht kompensiert werden kann, und fällige Einstellungen und Beförderungsmöglichkeiten verzögert werden, ist selbst eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre kontraproduktiv, denn sie beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung.

Wir fordern
Durch die Streichung der Wiederbesetzungssperre könnten die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen jederzeit besetzt, und damit die Handlungsfähigkeit des Staates gestärkt werden.

4.2. Pauschale Sperrung von Stellen nach Art. 6b Haushaltsgesetz
Kritikpunkte

Ursprünglich sollten damit von 2005 bis 2019 insgesamt 9.000 Stellen gestrichen werden. Das Konzept wurde mit dem Nachtragshaushalt 2016 und jetzt wieder mit dem Haushaltsplan 2017/2018 abgeändert, dann erhöht, wieder reduziert und zeitlich gestreckt. Hier wird langfristige Konzeption immer wieder durch kurzfristige, bisweilen widersprüchliche Aktionen ersetzt.

Wir fordern
Der längst überholte und gescheiterte Art. 6b im Haushaltsgesetz sollte schleunigst abgeschafft werden. Wenn überhaupt, können Stellenstreichungen nur in Verbindung mit einer Aufgabenanalyse bzw. einer Aufgabenkritik und ohne Qualitätsverlust bei den Leistungen erfolgen. Wo die Aufgaben bleiben, müssen die Stellen bleiben, wo neue Aufgaben dazukommen, müssen neue Stellen geschaffen werde, nur wo Aufgaben wegfallen, können auch Stellen wegfallen.

4.3. Schaffung verbesserter Beförderungsmöglichkeiten
Kritikpunkte

Tatsächlich ist die Beförderungssituation in vielen Bereichen der Beschäftigten des Freistaats sehr angespannt. Für viele Beschäftigte ist trotz lebenslangen engagierten Einsatzes die Endstufe nicht erreichbar. Vor diesem Hintergrund sind die im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von fünf Mio. Euro nicht ausreichend, um den Beförderungsstau abzubauen.

Wir fordern Wie vom bayerischen Beamtenbund gefordert, ist in Fortführung des neuen Dienstrechts und aufgrund der starken Leistungsanforderungen an die Beschäftigten die Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten geboten. Mit einer Verdoppelung des Betrags auf zehn Mio. Euro können Aufstiegschancen realisiert und die Motivation der Beschäftigten erhöht werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um die Funktionsfähigkeit der Staatsverwaltung für ihre Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

5. Fazit

Der Doppelhaushalt 2017/2018 erfüllt unsere Anforderungen für ein gutes Bayern in 15 und 20 Jahren nicht, denn er gibt auf viele Problemstellungen keine Antworten. Das liegt insbesondere daran, dass die vielfältigen Impulse, die die SPD-Landtagsfraktion mit 200 Änderungsanträgen in die Haushaltsberatungen für die gesamte Landespolitik eingebracht hatte, nicht aufgegriffen, sondern von der CSU-Landtagsfraktion abgelehnt worden sind. Die SPD-Landtagsfraktion achtet sehr genau auf die Gegenfinanzierung ihrer Vorschläge und die Umsetzbarkeit. Die Staatsverschuldung darf – in konjunkturell guten Zeiten wie jetzt – natürlich nicht steigen.

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