Immer mehr Gewalttaten gegen Gerichtsvollzieher - Rechtsextreme "Reichsbürgerbewegung" besonders auffällig

17. April 2015

SPD-Rechtsextremismus-Experte Ritter: Gerichtsvollzieher müssen unbürokratisch Fälle melden können und besser darauf vorbereitet werden

Immer mehr Gerichtsvollzieher werden von ihren Schuldnern bedroht oder sogar angegriffen. Das berichtet aktuell Münchens Amtsgerichtspräsident Reinhard Nemetz (Siehe Artikel in der Süddeutschen Zeitung). Das liege vor allem an den Strukturen und den Arbeitsbedingungen in diesem Bereich, ist sich der SPD-Abgeordnete Florian Ritter sicher: "Die Gerichtsvollzieher werden nicht ausreichend auf brenzlige Situationen vorbereitet. Hier muss mit gezielten Schulungen angesetzt werden. Zwar bekommen sie manchmal Polizeiunterstützung bei Hausbesuchen, das ist aber eher die Ausnahme als die Regel."

Ein wichtiger Baustein sei auch, die Berichterstattung über solche Zwischenfälle zu erleichtern. "Kommt es zu Übergriffen müssen die Gerichtsvollzieher aufwändige bürokratische Hürden nehmen und sich mit einer Menge Papierkram rumschlagen", erklärt Ritter. "Die Verfahren müssen hier deutlich vereinfacht werden. Vor allem, um überhaupt mal einen validen Überblick über die Zahl der Zwischenfälle zu bekommen."

Besondere Sorge bereitet Ritter die Häufung von Zwischenfällen mit Mitgliedern der so genannten Reichsbürger. Die Bewegung ist dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen, die Anhänger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland behaupten das Deutsche Reich bestehe fort. "Die Reichbürger legen sich eine absurde Argumentation zurecht, warum sie Straf- und Bußgeldverfahren nicht anerkennen. Nach deren Logik hat die Bundesrepublik keine Handhabe, da sie ja gar nicht existiert. Das ist natürlich vollkommen lächerlich, die Reichbürger müssen aber gerade deshalb besonders unter Beobachtung stehen", fordert der Rechtsextremismus-Experte Ritter.

Florian Ritter hat Ende letzten Jahres eine schriftliche Anfrage zu den Reichsbürgern gestellt. Sie können Sie hier herunterladen (PDF, 108 kB).

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