Hunderttausende bayerische Bürger sind bei der Polizei zu Unrecht aktenkundig

23. Februar 2016

Datenschutzexperte Ritter: Unhaltbarer Zustand beim Kriminalaktennachweis – SPD-Antrag morgen im Innenausschuss

Der SPD-Datenschutzpolitiker Florian Ritter setzt sich dafür ein, dass Ermittlungsdaten über Bürgerinnen und Bürger aus Polizeicomputern gelöscht werden, sobald der Verdacht gegen sie nicht mehr besteht. In einem aktuellen Antrag, der morgen im Innenausschuss beraten wird, fordert die SPD die Staatsregierung auf, die Kriterien für die Erfassung persönlicher Daten im sogenannten Kriminalaktennachweis der bayerischen Polizei strenger anzuwenden und die Informationen unverzüglich zu löschen, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt ist.

Im Kriminalaktennachweis sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Personen gespeichert. Wie jährliche Stichproben des Landesbeauftragten für den Datenschutz ergeben, stehen etwa 20 Prozent der erfassten Personen, also 320.000, zu Unrecht im Kriminalaktennachweis. „Hunderttausende bayerische Bürgerinnen und Bürger sind bei der Polizei zu Unrecht aktenkundig und wissen noch nicht einmal etwas davon. Für uns ist das ein unhaltbarer Zustand“, erklärt der Münchner Abgeordnete Ritter.

Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz kritisiert die Praxis bereits seit langem. Er verlangt, dass für die Speicherung einer Person im Kriminalaktennachweis künftig eine Begründung verlangt wird und der Abfragende aufgefordert wird, sich bei der Staatsanwaltschaft nach dem Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungen zu erkundigen.

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