SPD kritisiert Integrationsgesetz der CSU als Nullnummer

Markus Rinderspacher und Arif Tasdelen

24. Februar 2016

Fraktionschef Rinderspacher: Entwurf ist in Teilen verfassungswidrig - Integrationspolitiker Tasdelen: Nur Sanktionen ohne Anspruch auf Förderung

Der Entwurf für ein Integrationsgesetz der Staatsregierung ist nach Ansicht der SPD-Fraktion ein Fehlschlag. Fraktionschef Markus Rinderspacher analysiert: „Das Integrationsgesetz der CSU ist inhaltlich eine echte Nullnummer - und noch dazu verfassungswidrig!“ Es stelle eine Reihe an Integrationsforderungen an Migranten auf, bleibe aber die dafür nötigen Kurse und Hilfen schuldig.

Der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Arif Tasdelen, brachte es am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz auf den Punkt: „Bei der Integrationsförderung steht nur Wischi-Waschi drin - und nicht einmal auf dieses Wischi-Waschi gibt es einen Rechtsanspruch!“ Die CSU drohe mit Sanktionen, ohne die notwendigen Voraussetzungen für Integration, wie etwa ausreichende Sprachkurse, zu schaffen.

Markus Rinderspacher und Arif Tasdelen
Markus Rinderspacher und Arif Tasdelen
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Rinderspacher sieht den Entwurf als Versuch der CSU, rechtsnationale Bevölkerungsgruppen zu beruhigen. „Das ist reine Symbolpolitik, mit pseudo-harten Maßnahmen. Es geht der CSU nur um Stimmungen, und nicht um echte Lösungen für die riesige Herausforderung der Integration. Ich bin maßlos enttäuscht.“

Es fehlten zum Beispiel komplett Anreize, sich für Integration zu engagieren, bemängelt der SPD-Fraktionschef: „Wir würden Sportvereinen eine Prämie zahlen, die Flüchtlinge aufnehmen und so integrieren. Und auch Kitas, die sich um besonders viele Migrantenkinder kümmern, sollten nach unserer Auffassung dafür eine zusätzliche Unterstützung erhalten.“

PK zum Integrationsgesetz
PK zum Integrationsgesetz
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Als verfassungswidrig beurteilt die SPD-Fraktion diverse schwammige Formulierungen wie „demonstrative Regelverstöße“ und „Verunglimpfung“. Diese widersprächen den Verfassungsgeboten der Normenklarheit und der Bestimmtheit. Die SPD will nun zunächst die parlamentarischen Beratungen und auch eine Anhörung von Fachverbänden zum Gesetzentwurf abwarten und dann entscheiden, wie sie weiter vorgeht.

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