Die Staatsregierung wird berichten, wie der sogenannte Kriminalaktennachweis strenger gefasst werden kann – 320.000 Personen sind bei Polizei aktenkundig, obwohl nichts gegen sie vorliegt
Die bayerische Staatsregierung wird dem Landtag bis zum 30. November berichten, wie der Kriminalaktennachweis (KAN) in Bayern künftig geführt werden soll. Der von der SPD eingebrachte Antrag wurde heute (24. Februar) im Innenausschuss des Landtags mit leichten Änderungen einstimmig beschlossen. Die SPD hatte sich seit über zehn Jahren dafür eingesetzt, dass Ermittlungsdaten über Bürgerinnen und Bürger aus Polizeicomputern gelöscht werden, sobald das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt ist. „Diese Einigung war überfällig. Es ist völlig inakzeptabel, dass bayerische Bürgerinnen und Bürger aktenkundig sind, obwohl nichts mehr gegen sie vorliegt. Die sensiblen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig besser geschützt“, erklärt Berichterstatter Prof. Dr. Peter Paul Gantzer.
Im Kriminalaktennachweis sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Personen gespeichert. Wie jährliche Stichproben des Landesbeauftragten für den Datenschutz ergeben, stehen etwa 20 Prozent der erfassten Personen, also 320.000, zu Unrecht im KAN.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kritisiert die derzeitige Praxis bereits seit langem. Er verlangt, dass für die Speicherung einer Person im Kriminalaktennachweis künftig eine Begründung verlangt wird und die Staatsanwaltschaft die Polizeidienststellen von der Einstellung von Strafverfahren stets unterrichtet.