Mittel statt Titel - Landesentwicklungsprogramm setzt falsche Akzente!

Mittel statt Titel - Landesentwicklungsprogramm setzt falsche Akzente!

24. August 2016

SPD-Wirtschaftsexpertin Karl: Kommunen im Freistaat brauchen eine klare Entwicklungsstrategie und keine fadenscheinige Aufwertung auf dem Papier

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Annette Karl hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) scharf kritisiert: "Dadurch, dass Minister Söder nur Titel ohne Mittel verteilt, werden zwar viele Orte formal aufgewertet - das bringt sie allerdings kein Stück weiter. Was es stattdessen bräuchte, wäre die Garantie, dass die Orte durch die Aufwertung auch ihre neuen Aufgaben erfüllen können. Dafür benötigen sie eine ausreichende finanzielle Ausstattung und nicht nur einen hübschen Titel!"

Die Kritikpunkte im Einzelnen

Anbindegebot:
Das Anbindegebot besagt, dass Gewerbe- und Industriegebiete nur in der Nähe von Ortschaften gebaut werden dürfen. Durch das neue LEP soll diese Regelung aufgeweicht werden. Gewerbe- und Industriegebiete können auch auf der grünen Wiese entstehen. Dies trägt zur Versiegelung der Böden bei, lärmende Freizeiteinrichtungen (Go-Kart-Bahnen, Schwimmbäder etc.) können mitten in der Natur entstehen, die Zersiedelung der Landschaft wird befeuert und der bayerische Kultur- und Naturraum verändert sich.

Zentrale Orte (ZO):
Städte und Gemeinden, die im LEP als so genannte "Zentrale Orte" ausgewiesen sind, haben die Möglichkeit, bestimmte Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Die Anzahl der Zentralen Orte soll drastisch erhöht werden, jeder zweite Ort in Bayern wird demnach ein ZO sein. Damit geraten die Zentralen Orte untereinander zunehmend in Konkurrenz und können ihre Aufgaben nur schwer wahrnehmen. Es ist keiner Region geholfen, wenn beispielsweise in unmittelbarer Nachbarschaft mehrere große Einkaufszentren entstehen. Viele Knoten, die alle nicht halten, helfen niemandem. Zudem werden durch die Ernennung zum ZO Begehrlichkeiten geweckt, die nicht erfüllt werden können.

Grenzüberschreitende Zentrale Orte (z.B. zur Grenze nach Tschechien):
Grenznahe Orte sollen mit Hilfe von Nachbarorten jenseits der Grenze zu Zentralen Orten gemacht werden. Dazu werden die einzelnen Einrichtungen der jeweiligen Orte als eine Einheit angesehen, wodurch die Region grenzüberschreitend aufgewertet wird. Das ist aber nur auf dem Papier der Fall. In Wirklichkeit werden die meisten Einrichtungen (Schulen, Notar, Polizei, Behörden…) von den Ausländern gar nicht genutzt. Es werden nur die Einrichtungen genutzt, die sich im eigenen Land befinden. Für solche künstlich geschaffenen Zentralen Orte müssen ganz neu Entwicklungsziele in Zusammenarbeit mit dem Nachbarland geschaffen werden.

Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH): Räume mit besonderem Handlungsbedarf werden bei Planungen und Maßnahmen zur Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, bei Fördermaßnahmen und bei der Verteilung von Finanzmitteln vorrangig berücksichtigt. Wenn jetzt mehr und mehr RmbH ausgewiesen werden, muss natürlich auch die Gesamtsumme der Fördermittel steigen. Dies ist aber nicht der Fall. Am Ende bleiben für alle RmbH weniger Geld und die niedrigen Fördermittel können keine echte Wirkung mehr erzielen.

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