Kinderrechte ins Grundgesetz!

Kinderrechte ins Grundgesetz!

21. August 2016

Landtags-SPD fordert bayerische Bundesratsinitiative und wird nach der Sommerpause im Landtag einen entsprechenden Antrag stellen

Die SPD-Landtagsfraktion fordert eine zeitnahe Bundesratsinitiative Bayerns zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Sie wird dies nach der Sommerpause im Landtag beantragen. Nach hartnäckiger Ablehnung hatte die Staatsregierung bei ihrer Klausur in St. Quirin überraschend mitgeteilt, die langjährige Position der SPD zu übernehmen. "Wer die Lippen spitzt, muss auch pfeifen", erwartet SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher nun eine mit dem Bayerischen Landtag abgestimmte Initiative der Staatsregierung im Bundesrat. Tatsächlich hatte die CSU über einen langen Zeitraum SPD-Anträge zum Thema sowohl im Deutschen Bundestag (Norbert Geis/CSU: "Ich warne, solche Rechte ins Grundgesetz aufzunehmen") als auch im Bayerischen Landtag immer wieder abgelehnt.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig war in den letzten Jahren stets an der Union mit ihrem Ansinnen gescheitert, Kinderrechte in das Grundgesetz auf zu nehmen. Bis dato hatten die konservativen Parteien argumentiert, Kinderrechte seien in der Verfassung bereits über die Menschenrechte abgedeckt.

Laut Rinderspacher benennt das Grundgesetz die Kinder bis jetzt lediglich im Rahmen der Elternrechte und nicht als selbständige Träger eigener Grundrechte. "Kinder sind aber keine kleinen Erwachsenen. Ihre besonderen Bedürfnisse müssen rechtlich gestärkt werden", so der Sozialdemokrat, "es genügt nicht, eine kinderfreundliche Gesellschaft an zu mahnen, wenn die Belange von Kindern bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung hinten runterfallen."

Das Kindergrundrecht solle die besondere Stellung von Kindern unterstreichen und verdeutlichen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen Vorrang vor anderen Abwägungen haben müssen, stellt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende der Kinderkommission des Bayerischen Landtags, Doris Rauscher, fest: "Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz können wir dafür sorgen, dass sie im Alltag besser durchgesetzt werden können", so Rauscher. Es gehe um größere Anstrengungen, Kinder wirkungsvoll zu schützen, Kindergesundheit zu stärken, Bildungschancen zu verbessern, Kinderarmut zu bekämpfen und für mehr Beteiligung von Kindern zu sorgen.

Die Landtags-SPD verweist zudem auf eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerks aus dem vergangenen Jahr. Demnach halten fast drei Viertel der 10- bis 17-Jährigen das Festschreiben von Kinderrechten im Grundgesetz für wichtig ("Kinderreport 2015"). 73 Prozent der Kinder und Jugendlichen hielten die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, für "wichtig" oder "sehr wichtig". Unter den Eltern waren es 69 Prozent.

Teilen