Martina Fehlner begrüßt Gesetz gegen Fake-News und Hassbotschaften im Netz

Martina Fehlner begrüßt Gesetz gegen Fake-News und Hassbotschaften im Netz

02. Oktober 2017

SPD-Medienexpertin: Netzwerke müssen nun binnen 24 Stunden gegen Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten vorgehen

Seit 1. Oktober ist das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ in Kraft, das auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas noch von der großen Koalition auf den Weg gebracht wurde. Damit werden vor allem meinungsmächtige Netzwerke, wie Google, Facebook, Twitter und Co. dazu verpflichtet, aktiv innerhalb von maximal 24 Stunden gegen die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte über ihre Dienste in Deutschland vorzugehen. „Ein ganz wichtiges Gesetz“, wie die medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner betont. „Es wird die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Fake-News und Hassbotschaften im Netz schützen."

So geht es zum Beispiel um öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, rassistische Aufwiegelung und Androhung von Gewalt, um Beleidigung, üble Nachrede oder bösartige Verleumdung. „Für die Opfer von Hassbotschaften und verunglimpfenden Fake-News war es schwer erträglich, nach einer Beschwerde monatelang auf eine qualifizierte Reaktion eines Netzwerkbetreibers warten zu müssen – und bislang zu oft noch vergeblich auf Abhilfe“, weiß Fehlner.

Die bislang freiwillige Lösung habe nicht viel bewirkt. Immerhin, wenige Tage, bevor das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten ist, hat der größte Plattformbetreiber dem Druck nachgegeben und seinen Nutzern die Anschrift einer Rechtsanwaltskanzlei bekanntgegeben, die zuverlässig Beschwerden gegen Hass- und Hetze auf seinen Seiten nachgehen soll.

SPD-Medienexpertin Fehlner legt jedoch Wert darauf zu betonen, dass das Gesetz keine generelle Zensur der Netzwerke bedeute. Denn selbstverständlich bleibe die Grundrechteabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und freier Meinungsäußerung nach wie vor den Gerichten vorbehalten. Klar sei aber auch, dass neben verantwortungsbewussten Beschwerdestellen der Netzwerkbetreiber, neben Staatsanwaltschaften, die personell gut ausgestattet sein müssen, und neben Gerichten auch die Zivilgesellschaft im Netz gefordert sei. „Zivilcourage und Diskurs bleiben auch in sozialen Netzwerken die Stützen der Meinungsfreiheit“, so Fehlner. Wichtig sei es, gegen Hass und Hetze, gegen Einschüchterung und Verleumdung von Menschen mit Widerrede zu kontern und Fake-News mit Faktenwissen zu entlarven.

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