18 bayerische Landkreise haben keine Schuldnerberatung

18 bayerische Landkreise haben keine Schuldnerberatung

04. Oktober 2017

SPD-Fraktionschef Rinderspacher fordert Reform der Schuldner- und Insolvenzberatung

In 18 bayerischen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Schweinfurt finden überschuldete Personen derzeit keine Anlaufstelle für Schuldner- und Insolvenzberatung. Überall in Bayern müssen überschuldete Personen nach Angaben des Sozialministeriums bis zu drei Monate auf eine Beratung warten. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher fordert daher: "Wir brauchen endlich flächendeckend eine zuverlässige Beratung für überschuldete Personen."

Wie aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Schriftliche Anfrage (PDF, 4,67 MB) von Rinderspacher hervorgeht, waren im Jahr 2016 in Bayern 789.145 Personen überschuldet - 7,9 Prozent mehr als noch vier Jahre zuvor. Rinderspacher fordert eine Reform der Schuldner- und Insolvenzberatung im Freistaat: "Die Zahlen zeigen auf: trotz Wirtschaftsboom bestreiten in Bayern mitnichten alle Menschen ihre Existenz auf der Vorstufe zum Paradies", stellt der Sozialdemokrat fest.

In allen Teilen Bayerns wächst die Zahl der überschuldeten Personen zwischen 2012 und 2016 zum Teil zweistellig an. Besonders hoch war der Anstieg in Mittelfranken (plus 12,4 Prozent), Oberbayern (plus 9,4 Prozent) und in der Oberpfalz (plus 8,8 Prozent). In Niederbayern (plus 6,7 Prozent), Schwaben (plus 6,5 Prozent), Unterfranken (plus 4,5 Prozent) fällt der Anstieg moderater aus. In Oberfranken hat sich die Zahl der überschuldeten Personen seit 2012 kaum verändert (plus 0,7 Prozent).

Die Schuldnerquote in Bayern stieg damit von 2012 von 7,0 Prozent auf 7,4 Prozent in 2016 an, womit Bayern trotz des Anstiegs besser da steht als die anderen Bundesländer.

Überschuldung

Rinderspacher will eine zügige Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern. Bis heute liegen diese anders als in fast allen anderen Bundesländern in den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kommunen (Schuldnerberatung) und Freistaat (Insolvenzberatung). "Seit Jahren ist sich der Landtag einig, dass Schulder- und Insolvenzberatung sinnvollerweise zusammengelegt werden, aber die Staatsregierung handelt nicht", kritisiert Rinderspacher die stockende Umsetzung.

In ihrem Antwortschreiben an den SPD-Abgeordneten kündigt Sozialministerin Müller an, der notwendige Gesetzentwurf sei mittlerweile in der Ressortabstimmung. Sie schreibt, ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liege nicht vor. Bei einer Verantwortungsübertragung auf die Kommunen würden etwa 8 Millionen jährliche Zusatzkosten auf den Freistaat zukommen.

2016 wurden in Bayern 109 Insolvenzberatungsstellen in Höhe von 4,2 Millionen Euro staatlich gefördert. Die Förderung ist seit 2009 trotz steigender Fallzahlen und höherer Anforderungen an die Beratung seit der Insolvenzrechtsreform 2014 nicht gestiegen.

Zum Hintergrund: Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn der Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

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