Gewerkschaften und SPD wollen Recht auf Weiterbildung für Arbeitnehmer

Gewerkschaften und SPD wollen Recht auf Weiterbildung für Arbeitnehmer

11. Oktober 2017

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird morgen im Landtag behandelt - Nur Bayern und Sachsen haben bislang kein Bildungsfreistellungsgesetz

Angesichts der morgen (12.10.2017) stattfindenden Landtagsdebatte über ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz appellieren SPD und Gewerkschaften gemeinsam an die Staatsregierung, bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern endlich einen Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub zu gewähren.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Doris Rauscher betont: „Gut ausgebildete Beschäftigte sind das Wertvollste, was Unternehmen haben. Lebenslanges Lernen darf aber nicht nur eine leere Floskel bleiben. Deshalb muss sich der Staat um die gesetzlichen Rahmenbedingungen kümmern! In 14 von 16 Bundesländern gibt es bereits Bildungsfreistellungsgesetze, nur in Bayern und Sachsen nicht. Dabei ist Weiterbildung angesichts von Digitalisierung und Globalisierung heutzutage notwendiger denn je!“ Die SPD-Fraktion legt deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Die bayerischen Gewerkschaften unterstützen die Initiative ausdrücklich: „Weiterbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung in Arbeitswelt und Gesellschaft“, betont Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern. „Bildung ist für uns nicht nur eine der wichtigsten Ressourcen in unserem Land, sondern grundsätzlich ein Menschenrecht. Doch damit dieses Recht umgesetzt wird, sind politische Maßnahmen zur Unterstützung notwendig. Ein Bildungsfreistellungsgesetz ist in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiger Schritt!“

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Erwerbsarbeit zum Zwecke der Weiterbildung einzuführen. Dabei geht es um zehn Tage binnen zwei Kalenderjahren. Das Gesetz gilt für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Ausgenommen sind also Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber. Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt. Jedoch sollen kleinere Betriebe Kostenzuschüsse des Staats bekommen. Bei zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Belangen kann der Arbeitgeber auch Einspruch gegen die Fortbildung einlegen.

Material:

Entwurf Weiterbildungsfreistellungsgesetz (PDF, 2,42 MB)

Vorlage Pressekonferenz Bildungsfreistellungsgesetz (PDF, 3,19 MB)

Doris Rauscher bei Bildungsfreistellungs-PK
Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern und Doris Rauscher, sozialpolitische Sprecherin Download: Foto in hoher Auflösung (Nutzung kostenfrei)

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