Künstlerinnen und Künstler müssen besser unterstützt, Kultur allen soialen Schichten zugänglich gemacht werden - von Volkmar Halbleib, kulturpolitischer Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion
Kultur ist prägend für den Freistaat Bayern, prägend für unsere Bildungschancen und für die gesellschaftlichen Diskurse. Kulturförderung ist für uns eine Investition in die Zukunft. Eine einmalige Dichte und Qualität von Museen, Theatern, Orchestern, Kleinkunst und freien Kulturinitiativen sind Teil der Identität unseres Landes.
Eine lebendige Kunst- und Kulturszene lebt vom Spannungsverhältnis zwischen Bewahrtem und Neuem. Der Staat hat die Verantwortung, den Weg zur Kultur für alle Menschen zu öffnen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Für die SPD-Landtagsfraktion bedeutet Kulturpolitik:
Innovation und Tradition fördern
Eine einmalige Dichte und Qualität von Museen, Theatern, Orchestern, Kleinkunst und freien Kulturinitiativen sind Teil der Identität unseres Landes. Kulturdenkmaler sind von großer Bedeutung für die Attraktivität Bayerns als Kultur-, Tourismus-, und Wirtschaftsstandort. Der Freistaat Bayern darf mit der Kulturpolitik jedoch nicht bei der Traditionspflege stehen bleiben. Eine lebendige Kunst- und Kulturszene lebt vom Spannungsverhältnis zwischen dem Bewahrten und Neuen.
Impulse für Freie Szene und Soziokultur
Die Freie Kulturszene hat sich neben den historisch gewachsenen Kultureinrichtungen als neuer Kulturbereich entwickelt und leistet inzwischen einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Land. Sie ist zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der Kulturlandschaft und der kritischen Öffentlichkeit geworden. Freie, oft dezentral agierende Kunst- und Kulturprojekte haben unverzichtbare Formen lokaler Partizipation geschaffen. Mit sozial relevanter Kulturarbeit wird in den Städten und den Regionen mit oft niedrigschwelligen Angeboten Teilhabe für zahlreiche nicht privilegierte Bevölkerungsgruppen ermöglicht.
Um der sich mit großer Dynamik entwickelnden Freien Kulturszene gesicherte Rahmenbedingungen bieten zu können, muss der Freistaat ein entsprechendes Förderprogramm für diesen kreativen Bereich aufsetzen, das auch die Metropolen mit einbezieht. Landesweit soll eine allgemeine Projektförderung mit einer Konzeptionsförderung für Künstlerinnen, Künstler und Ensembles verbinden und Impulse für eine dynamische und innovative Entwicklung der Kulturlandschaft geben. Die bisher bestehenden bayerischen Kulturförderprogramme haben die Freie Szene kaum im Fokus. In den Förderrichtlinien des Bayerischen Kulturfonds sind die Metropolen München und Nürnberg sogar explizit ausgenommen. Doch gerade in den Großstädten sind viele Akteure der Kulturszene aktiv.
Bis heute ist der Freistaat eines der wenigen Bundesländer, in dem Soziokultur komplett ohne staatliche Unterstützung auskommen muss. Dabei steht Soziokultur bis heute nicht im Widerspruch zu traditionellen Kulturformen und Kultureinrichtungen wie Theatern und Museen, sondern ergänzt diese in der Breite. Soziokultur erzeugt Begegnung, befördert Austausch und Dialog, verschafft Zugänge und stellt sich den gesellschaftlichen Herausforderungen.
Kreative Arbeit muss sich lohnen
Zu einem Kulturstaat gehört es für uns, sich um die Bedingungen von Kunstproduktion und Kreativität zu kümmern. Künstler*innen müssen von ihrer kreativen Arbeit leben können, das bedeutet eine faire Bezahlung z. B. bei Projekten, Ausstellungen oder Kunst am Bau, aber auch für Proben und Aufführungen. Die Beratung und Unterstützung von kulturwirtschaftlichen Unternehmensgründungen muss ausgebaut und Kreativstandorte regional in ganz Bayern entwickelt werden.
Arbeitswelt und Kultur zusammenbringen
Die Beratung und Unterstützung von kulturwissenschaftlichen Unternehmensgründungen muss ausgebaut, Kreativstandorte in ganz Bayern entwickelt und die soziale Absicherung von Künstler*innen verbessert werden. Wir wissen: Die Kultur‐ und Kreativwirtschaft hat ein großes Wachstums‐ und Beschäftigungspotenzial. Sie ist zum Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung geworden. Kreative und künstlerische Arbeit bildet die Grundlage für ökonomischen Fortschritt und jede gesellschaftliche Innovation. Die Kreativwirtschaft ist eine eigene Wirtschaftsform und Zukunftsbranche. Sie muss künftig mit ihrem hohen wirtschaftlichen Potenzial mindestens so gefordert werden wie die klassischen Industrien. Vor allem die Existenzgrundungsforderung müssen auf die Bedürfnisse von Kreativen zugeschnitten werden. Kultur‐ und Kreativwirtschaft hat ein großes Wachstums‐ und Beschäftigungspotential.
Förderstruktur modernisieren
Die Freiheit der Kunst ist für uns ein hohes Gut. Der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für diese Freiheit zu schaffen und Freiraume für die Entwicklung der Künste und der Kultur jenseits des Marktes und der Verwertung zu schaffen. Mit einer Landeskulturpolitik der Offenheit, Transparenz und Beteiligung muss die Freiheit der Kunst angemessen gewürdigt werden. Dafür müssen verkrustete Bürokratien und die althergebrachte Förderstruktur modernisiert werden – im Dialog mit den Akteur*innen des Kulturbereichs.
Vielfalt der Gesellschaft als kulturelle Chance
Die europäische Einigung, Mobilität und Zuwanderung haben uns kulturelle Impulse aus aller Welt gegeben. Immer mehr Menschen in Bayern haben einen Migrationshintergrund. Bayern lebt auch von der Internationalität. Deshalb ist gerade im kulturpolitischen Raum die Vielfalt der Gesellschaft eine große Chance und wichtige Ressource. Die Forderung von „Diversity“, also sozialer Vielfalt, die gerade die Kultur konstruktiv nutzt, tut Bayern gut.
Regionale Stärken weiterentwickeln
Die vielfaltigen regionalen Traditionen gestalten unsere reiche Kulturlandschaft. Breitenkultur und Volkskultur sind in Bayern seit jeher eine wichtige Ausdrucksform von Heimat. Sie waren aber auch zu allen Zeiten widerborstig und unbequem. Heute gibt es wieder sehr vielfältige neue Ausdrucksformen, die Tradition und Innovation kombinieren. Der Freistaat Bayern ist dort gefordert, wo erhalten und weiterentwickelt wird, wo auch Denkmaler neues Denken erlauben. Alle Landesteile – auch und gerade der sogenannte ländliche Raum – müssen vom kulturpolitischen Engagement des Freistaats gleichermaßen profitieren.
Sanierungsstau abbauen, neues Publikum anlocken
Auch die staatlich finanzierten großen Institutionen müssen für neue Formen und neues Publikum geöffnet werden. Die Vermittlung von Kultur hat für uns den gleichen Stellenwert wie die Kulturangebote selbst. Education-Programme für verschiedenste Zielgruppen schaffen neue Zugänge zu Kultur und machen Kunst begreif- und erlebbar. Bei der Konzipierung neuer Kulturprojekte wie dem Münchner Konzerthaus müssen die Education-Programme von Beginn an mitgedacht und umgesetzt werden.
Der Sanierungsstau bei Theatern, Museen und vielen Kulturdenkmälern muss abgebaut werden und die Kultureinrichtungen in die Lage versetzt werden, effizient im Betrieb, offen für neue Themen und Präsentationen und attraktiv für neue Zielgruppen zu werden.
Bildung – Schlüssel für die Kultur
Kulturelle Bildung ist für uns der Schlüssel für die Kultur der Zukunft. Kulturelle Bildung ist Voraussetzung und Bedingung einer freien und gerechten Gesellschaft. Kulturelle Bildung darf deshalb nicht vom sozialen Status oder vom Bildungsstand der Eltern abhängig sein. Über die Zusammenarbeit zwischen Kultur, Kindergarten und Schule – nicht nur, aber besonders auch in der Ganztagsschule – wollen wir die kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsschichten ermöglichen.
In der Kooperation mit KünstlerInnen und KulturpädagogInnen können Kindern neue Zugänge zum kulturellen Leben eröffnet und gleichzeitig soziale Kompetenzen gefördert werden. Und nicht nur die Schülerinnen und Schülern profitieren von diesen Kontakten: Auch für die Einrichtung Schule ergeben sich neue Perspektiven. Kulturelle Bildung ist aber auch ganzheitlich und lebensbegleitend. Medienpädagogik und Medienerziehung in Schulen und in der Erwachsenenbildung ist für uns Voraussetzung für einen aktiven, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit den Medien.
Pluralität, Transparenz und Kontrolle im Rundfunk
Medienpolitik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu sichern, die es den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk- und TV-Sendern gleichermaßen ermöglichen, sich zu entfalten. Unser Ziel ist es, im Sinne der publizistischen Vielfalt ein konstruktives Nebeneinander von unabhängigen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern zu erhalten. Dazu gehört ein angemessener Internetauftritt auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei kommt den öffentlich-rechtlichen Veranstaltern eine besondere Aufgabe zu, die privaten Unternehmern aufgrund ihrer Gewinnorientierung schwerer fallt: Das Angebot von Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Wir stehen für die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der seinem Grundversorgungsauftrag auf allen Verbreitungswegen nachkommen und dem wachsenden Angebotsdruck globaler Medienkonzerne standhalten können muss. Zentrale Herausforderung der Medienpolitik ist nicht nur die Forderung inhaltlicher Vielfalt in den digitalen Medienwelten, sondern immer mehr auch die Garantie des freien, nicht durch kommerzielle Interessen gefilterten Zugangs zur Informationsvielfalt.
Sicherung der Medienvielfalt
Rundfunk ist in Deutschland Ländersache. Das duale System von öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Anbietern hat sich als in besonderem Maße geeignet erwiesen, Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Medienpluralismus zu sichern. Im Ergebnis haben wir gerade auch in Bayern ein vielfältiges und attraktives Rundfunkangebot. Die duale Rundfunkordnung ist eine kulturelle Errungenschaft. Und gerade in Bayern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der größte Arbeitgeber für die kreativen Menschen in unserem Land.
Als der Bayerische Landtag 2011 mit großer Mehrheit dem neuen Finanzierungsmodell, der sogenannten Haushaltsabgabe, zugestimmt hatte, war für die SPD-Landtagsfraktion entscheidend, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, nämlich nachhaltig die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und dabei auch den sich verändernden Mediengewohnheiten der Menschen Rechnung zu tragen.
Wichtig war für uns zudem sicherzustellen, dass die Reform für die weit überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger keine Mehrkosten, sondern eher Ersparnisse bringt, und dass die Befreiungsmöglichkeiten von der Beitragspflicht sozial gerecht ausgestaltet werden.
Die Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie haben ein Grundrecht auf freien Zugang zu vielfältiger Information und sie haben den Anspruch, am gesellschaftlichen Leben sowie an öffentlichen Debatten teilzuhaben. Beides findet auch und wesentlich im und über den Rundfunk statt. Und am besten einlösen können es Rundfunkveranstalter, die nicht darauf angewiesen sind, mit ihren Programmen Gewinn zu machen, sondern die Verpflichtung haben, unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen in der Gesellschaft - auch Minderheiten - eine Stimme zu geben, und die die finanziellen Mittel haben, die Bürgerinnen und Bürger mit unabhängiger und sorgfältig recherchierter Information zur versorgen. Studien belegen: Überall dort, wo ein starker und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, fühlen sich die Menschen besser informiert und sie sind es auch.
Denkmäler bewahren
Seit 1990 haben sich die staatlichen Gelder für den Erhalt von Baudenkmälern dem Landesamt für Denkmalpflege zufolge von rund 25 Millionen Euro auf aktuell elf Millionen Euro mehr als halbiert. In Bayern besteht ein finanzieller Notstand in der Denkmalpflege. Ohne deutlich mehr staatliche Mittel verfallen zahlreiche Gebäude in unseren Städten und Gemeinden und unsere Heimat verliert an kultureller Vielfalt. In Bayern gibt es 110.000 Baudenkmäler und 900 Ensembles in privater, kommunaler und staatlicher Hand. 65 Prozent davon sind Wohngebäude, Bauernhöfe und Handwerkerhäuser. 3.000 Gebäude stehen leer und sind akut gefährdet, vor allem im Nordosten Bayerns. Schon seit Jahren können zahlreiche Sanierungsprojekte im Rahmen der Denkmalförderung nicht mehr berücksichtigt werden. Besonders kleinere Fördermaßnahmen zwischen 10.000 und 100.000 Euro fallen durch die Raster.
Kultur des Erinnerns
Kulturpolitik handelt auch vom Erinnern. Nur wer sich der Vergangenheit stellt, wird den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen gerecht. Deshalb wollen wir junge Menschen sensibilisieren und stark machen gegen rechte Gewalt und Fremdenhass. In die Entwicklung einer zukunftsweisenden Erinnerungskultur wollen wir die Mahn- und Gedenk-stätten in Bayern verstärkt einbinden.
Vertriebenenpolitik: Erbe bewahren, Brücken bauen
Bayern ist nach dem Zweiten Weltkrieg für Millionen Fluchtlinge und Vertriebene zur neuen Heimat geworden. Schätzungen besagen, dass ein Viertel aller Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Heimatvertriebene und deren Nachkommen sind. Heute gehören Sudetendeut-sche, Schlesier, Pommern, Ostpreußen, Banater und Siegenburger wie selbstverständlich zu uns. Das Wort des Bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner (SPD) von den Sudetendeutschen als „Vierten Stamm“ neben Altbaiern, Franken und Schwaben gilt langst für alle Heimatvertriebenen, gleich welcher landsmannschaftlich-geographischen Herkunft.
Aufgabe ist, die geschichtliche Erinnerung und das reiche kulturelle Erbe der unterschiedlichen Vertriebenengruppen zu bewahren. Dazu bedarf es weiterhin einer angemessenen staatlichen Forderung für die vielfältige Verständigung- und Versöhnungsarbeit engagierter Initiativen, Verbände und Institutionen. Ziel muss aber auch sein, die neuen Möglichkeiten nach dem Beitritt der mittel- und osteuropäische Länder in die Europäische Union zu nutzen und zukunftsgerichtet weitere Brücken der Erinnerung und Verständigung in die Herkunftsländer der Vertriebenen zu bauen.