Gerecht und nachhaltig – FÜR.BAYERN!
...aus den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter diesem Link auf den Seiten des Bayerischen Landtags - nach Aktualität sortiert und mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis im Landtag.
Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik steht seit Jahren in der Kritik der Gesellschaft. Die Ausrichtung ist weder gerecht noch nachhaltig. Und sie ist auch nicht im Sinne unserer kleinen und mittelständischen Betriebe!
Fakt ist:
Rund 80 Prozent der gesamten EU-Mittel werden an nur 20 Prozent der (oftmals industriellen) Agrarbetriebe weiter gereicht.
Rund 70 Prozent der gesamten Förderung sind an die Fläche gebunden, ohne weitreichende Auflagen. Das bedeutet, wer viel Land bewirtschaftet, erhält viel Förderung, unabhängig von der nachhaltigen Ausrichtung der Bewirtschaftung.
Nur rund ein Viertel der gesamten Mittel werden für Naturschutzleistungen wie den Ökolandbau oder Blühstreifen verwendet – und die Kommission plant hier weitere Kürzungen.
Rund 80 Prozent der Höfe mit dem geringsten Einkommen bekommen laut ZEW (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim) nur 25 Prozent der Direktzahlungen.
Die derzeitige EU Agrarpolitik trägt nicht zum Erhalt der vielfältigen Strukturen bei, sie fördert den Wandel zu größeren Einheiten in der Landwirtschaft, EU weit haben zwischen den Jahren 2003 und 2013 ein Drittel der Höfe aufgegeben.
In Bayern ist rund die Hälfte der Betriebsfläche unser Bäuerinnen und Bauern gepachtet, die Pachtzahlungen beinhalten die zu erwartenden Prämien aus der ersten Säule. Das bedeutet, dass von jedem zweiten Euro der pauschalen Flächenförderung nicht unsere Landwirte sondern die Grundbesitzer profitieren.
Aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich, die Gemeinsame Agrarpolitik, die jeder EU Bürger durchschnittlich mit 114 Euro im Jahr finanziert, auf neue Füße zu stellen.
Wir brauchen einen radikalen Neuanfang in der Agrarpolitik, welcher zukünftig gewährleistet, dass
öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen bereit stehen!
durch eine notwendige Regulierung der Märkte (insbesondere in Krisensituationen) unsere Bäuerinnen und Bauern mit anständigen Preisen von ihrer Arbeit gut leben können!
die Artenvielfalt gestärkt wird!
die natürlichen Ressourcen geschont und das Tierwohl verstärkt gefördert wird!
der Ländliche Raum attraktiv und wettbewerbsfähig gestaltet wird!
die Produktion unserer Landwirtschaft nicht zu Lasten von Drittländern stattfindet!
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in der neuen Finanzperiode ab dem Jahr 2021 muss für einen radikalen Neuanfang genutzt werden.
Uns ist jedoch klar: Für die Transformation des aktuell vorherrschenden Systems der Entlohnung der Flächenbewirtschaftung hin zum Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ benötigt unsere Landwirtschaft Zeit zur Anpassung.
1. Basisprämie
Zu Beginn der kommenden Periode (2021) sollen maximal 25 Prozent (aktuell noch rund 70 Prozent des Finanzvolumens) der Fördergelder als Basisprämie ausgereicht und schrittweise bis zum Ende der Finanzperiode (2028) komplett abgeschafft werden. Die höhere Förderung der ersten Hektare im Rahmen der Basisprämie soll besonders kleine und mittelständische Betriebe gegenüber industriellen Strukturen stärken. Durch die Übergangszeit werden sich die entsprechenden Rahmenbedingungen (z. B, Pachtpreise) anpassen.
Zusätzlich soll aus dem Budget der Basisprämie ein Kriseninstrument entwickelt werden, welche im Falle eines Marktversagens die Strukturen sichert (siehe Punkt Gemeinsame Marktordnung).
2. Ökologisierungsprämie (Nachfolgeregelung zum Greening)
Aktuell wird mit dem Greening durch enormen bürokratischem Aufwand ein kaum messbarer Beitrag für die Ökosystemdienstleistung der Landwirtschaft eingefordert und entlohnt. Dieses System hat künftig keine Berechtigung mehr. Wir brauchen einfache Maßnahmen, die attraktiv und einjährig über eine Ökologisierungsprämie zu beantragen sind. Auch hier ist eine stärkere Förderung der ersten Hektare zu prüfen.
Diese Maßnahmen sollen losgelöst von den Agrarumweltmaßnahmen und ohne Kofinanzierung durch die Länder die allgemeinen Anforderungen an
die Unterstützung des Ökolandbaus,
den Erhalt und die Steigerung der Artenvielfalt,
den Ressourcenschutz,
den Schutz vor Erosion und den Aufbau des Humusvorrats,
die Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten sowie kleinen Schlaggrößen und
die Bewirtschaftung von Grünland unterstützen.
Somit erhalten wir im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen neue Spielräume, um auf die spezifischen Bedürfnisse der Regionen einzugehen. Nur so kann langfristig ein ausreichender Agrarhaushalt auf EU Ebene gesellschaftlich legitimiert werden.
3. Agrarumweltmaßnahmen
Die europäischen Verpflichtungen zum Klimaschutz können nur erfüllt werden, wenn alle Akteure ihren Beitrag dazu leisten. Hier muss die Landwirtschaft noch stärker durch die Gemeinsame Agrarpolitik unterstützt werden.
Agrarumweltmaßnahmen bieten die Möglichkeit, regional spezifische Maßnahmen zu entwickeln. Durch die Wiedereinführung einer Anreizkomponente kann künftig wieder mit einer weiterhin starken Akzeptanz gerechnet werden. Die Spielräume für neue Programme werden durch die Herauslösung des Ökolandbaus und verschiedener anderer Maßnahmen in die Ökologisierungsprämie bedeutend größer als bisher.
Somit kann unsere Kulturlandschaft in all ihren Facetten dauerhaft geschützt und gefördert werden. Auch hier ist eine Besserstellung der ersten Hektare anzustreben!
1. Tierwohl
Die Weiterentwicklung der Haltungsstandards in der Nutztierhaltung wird von der Gesellschaft zu Recht eingefordert, muss aber auch entlohnt werden. Neben höheren Preisen für Lebensmittel tierischen Ursprungs, welche unter besonderen Standards produziert wurden, muss die Gemeinsame Agrarpolitik eine Förderstrategie beinhalten, die unsere Tierhalterinnen und Tierhalter unterstützt. Deshalb brauchen wir ein eigenständiges Programm auf EU Ebene.
Besonders in Bayern können die kleinen und mittelständischen Betriebe nicht alle neuen Herausforderungen (beispielsweise der Umstieg von der Anindehaltung zum Laufstall im Milchviehbereich) ohne staatliche Unterstützung meistern.
Das Tierwohl und die regionale Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs dürfen für unsere bäuerlichen Betriebe nicht zur Gefahr der Existenz werden! Unter optimalen Rahmenbedingungen ist das Tierwohl vielmehr als Chance für hochpreisige Märkte zu begreifen! Somit kann eine alleinige Verbotskultur in der Tierhaltung nicht der richtige Weg sein, denn diese würde zu enormen Strukturbrüchen und zu einer Industrialisierung der Tierhaltung führen, die unsere Kulturlandschaft dauerhaft negativ verändern würde.
2. Entwicklung der Ländlichen Räume
Die Landwirtschaft in Bayern braucht lebendige Ländliche Räume! Wir müssen weiterhin Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur unterstützen, um gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erreichen. Nur so kann der Ländliche Raum attraktiv für alle Schichten der Gesellschaft bleiben, als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt!
Die Programme zur Entwicklung Ländlicher Programme müssen neben der Bereitstellung der technischen Infrastruktur (Breitbandversorgung) besonders die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe und die dezentralen Veredelungs- und Vermarktungsstrukturen im Blick haben. Vor diesem Hintergrund ist der Bottom-Up Ansatz (die Entwicklung der Maßnahmen dezentral in den Regionen) des Leader Programms durch die Einführung von Regionalbudgets weiter zu stärken.
Die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa darf sich nicht nur auf die Förderung der Landwirtschaft beschränken. Besonders im Bereich der Milch wurde uns in den letzten Jahren klar vor Augen geführt, dass die Märkte in bestimmten Situationen versagen. Letztlich hat sich die Politik immer mit erheblicher zeitlicher Verzögerung darauf verständigt, mit enormen öffentlichen Mitteln gegen drohende Strukturbrüche infolge eines massiven Preisverfalls vorzugehen. Diese Vorgehensweise war zwar in der Vergangenheit notwendig, ist jedoch keineswegs nachhaltig. Ziel der Reform der Gemeinsamen Marktordnung muss sein, dass Instrumente entwickelt werden, welche einen massiven und existenzbedrohenden Preisverfall in Krisen verhindern.
Hierzu müssen
die Landwirtinnen und Landwirte gegenüber dem Handel und der Ernährungsindustrie gestärkt werden.
finanzielle Mittel zur Hilfe bei existenzbedrohenden Krisen aus Mitteln der Basisprämie bereitgestellt werden.
Marktbeobachtungsstellen ausreichend finanziert werden.
kurzfristige Interventionsmechanismen beibehalten werden, welche die Märkte in Drittstaaten nicht belasten.
Maßnahmen entwickelt werden, die beim Versagen der Märkte Angebot und Nachfrage wieder in Einklang bringen, sofern freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen.
Das Ziel der BayernSPD Landtagsfraktion ist der Erhalt einer bäuerlichen und eigentümergeprägten Landwirtschaft, die von ihrer nachhaltigen Wirtschaftsweise leben kann, den ländlichen Raum wirtschaftlich, kulturell und kulturlandschaftlich bereichert und für besondere, von der Gesellschaft eingeforderte Leistungen angemessen entlohnt wird. Hinter allen Entscheidungen im Bereich der Agrarpolitik stehen Menschen, unsere bäuerlichen Familienbetriebe. An dieser Zielsetzung muss sich zwingend auch die künftige Gemeinsame Agrarpolitik und deren Umsetzung in Bayern orientieren.