Von Martina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt als Garant für eine freie und individuelle Meinungsbildung, für Qualität und Vielfalt des Angebots und damit für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion zu. Er leistet einen wesentlichen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale und kulturelle Identifikation in der Gesellschaft.
Rundfunk ist in Deutschland Ländersache. Das duale System von öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Anbietern hat sich in besonderem Maße als geeignet erwiesen, Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Medienpluralismus zu sichern. Im Ergebnis haben wir gerade auch in Bayern ein vielfältiges und attraktives Rundfunkangebot.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2018 entschieden, dass die Rundfunkbeiträge grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sind. Dieser Einschätzung schließen wir uns vollumfänglich an, halten wir doch eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, inklusive des Fernsehens, erst recht mit Blick auf die Zukunft für geboten. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, dass sehr sozial ausgewogene Befreiungsmöglichkeiten von der Beitragspflicht gibt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Die Alternative zur Beitragspflicht wäre eine Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese widerspricht jedoch in unseren Augen dem Grundgedanken einer staatsfernen Finanzierung, auf die wir deshalb so großen Wert legen, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig bleiben soll von temporären Parlamentsmehrheiten. Er gehört nicht dem Staat, sondern der Gesellschaft.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst von jeher nicht nur Information und Bildung, sondern auch Kultur und Unterhaltung. Und ein öffentlich-rechtliches System macht nur dann Sinn, wenn seine Programme in gebotener Vielfalt eine große Zahl an Menschen erreichen und deren ebenso vielfältige Bedürfnisse erfüllen – auch mit Sport und Unterhaltung in sehr unterschiedlichen Formaten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eben kein Lückenfüller für die Defizite der privaten Anbieter, er hat sich als große Kultureinrichtung unserer Gesellschaft erwiesen, zudem als einer der ersten und verlässlichsten Adressen für die kreativen Menschen in unserem Land. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wichtige Errungenschaft unserer Zivilgesellschaft. Wir sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach wie vor in einer Reihe mit anderen Einrichtungen zur Grundversorgung. Und genauso wie Kinderbetreuungsreinrichtungen oder Opernhäuser nicht von allen genutzt werden, die für sie aufkommen, lässt sich die gesellschaftliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Höchste Priorität muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Darstellung von Gewalt und vor Missbrauch haben - im Internet wie in Film und Fernsehen. Im Bayerischen Landtag trägt die SPD-Fraktion Sorge dafür, dass Jugendschutzbestimmungen konsequent angewendet werden und wo nötig verbessert werden. Darüber hinaus unterstützen wir die aktuelle Initiative auf Bundesebene zur Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland.
Zum Hintergrund: Die Grundlagen des Jugendmedienstaatsvertrages stammen aus dem Jahr 2003 – aus einer Zeit also, in der es noch keine Apps, keine Streaming-Dienste und keine Online-Spiele gab. Kaum ein Bereich hat sich in den vergangenen 20 Jahren so stark verändert, wie der Zugang zu Medien und Internet. Wurde früher strikt unterschieden zwischen „Trägermedien“ (portablen "Offline"-Medien wie zum Beispiel Videokassetten, DVDs, CD-ROM, Bücher) und „Telemedien“ (Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks, also insbesondere Internet-Angebote aber auch E-Mail-Inhalte), verschwimmen diese Grenzen nun zunehmend. Stichwort Medienkonvergenz: Ein Film wird über einen internetfähigen Fernseher gestreamt – ist das nun ein Träger- oder ein Telemedium? Erschwert wird die Sachlage zudem dadurch, dass der Bund für den Jugendschutz bei Trägermedien (Kino, DVD, Computerspiele) zuständig ist. Die Regelungen für diesen Bereich sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgeschrieben. Hingegen fallen Fernsehen, Internet und Onlinespiele in den Kompetenzbereich der Länder, hier gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Hier gilt es, einheitliche Regelungen zu schaffen und das Wohl der Kinder stärker an das aktuelle Nutzungsverhalten anzupassen: Kinder und Jugendliche sehen Handy und Internet als Teil ihres Lebens an, können aber selbst nicht einschätzen, welche Inhalte für sie schädlich oder gar gefährlich sein können.
Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU daher vereinbart, das Jugendschutzgesetz zu novellieren. Konkret heißt es: „Die digitalen Medien eröffnen für Kinder und Jugendliche viele Chancen. Gleichzeitig sind sie ständig und ortsunabhängig ansprechbar und dadurch massiven neuartigen Risiken ausgesetzt. Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserregend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln. Daher werden wir einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen – unter Berücksichtigung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Länder – für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz schaffen. Wir dämmen Interaktionsrisiken ein (z. B. bei Chatfunktionen) und sorgen unter Wahrung der Kompetenzen der Länder für eine wirkungsvolle Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes auch gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Angeboten.“
Das Bundesfamilienministerium hat einen ersten Entwurf erarbeitet, der nun in der Verbändeanhörung ist. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt dieses Vorgehen.