Integration von Flüchtlingen - Bildungspolitische Forderungen der SPD-Landtagsfraktion

Informationen zum Bildungspass und Bildungscheck

Integration ist keineswegs eine Zukunftsaufgabe, nein sie muss jetzt sofort beginnen, weil Flüchtlinge bereits seit Monaten in Bayern leben. Wir sind dankbar für die herausragende Arbeit vieler ehrenamtlicher Helfer und auch für den außerordentlichen Einsatz des hauptamtlichen Personals in den Behörden. Jetzt ist es wichtig, die Integrationsarbeit sorgfältig zu koordinieren, um ein Chaos in den Zuständigkeiten zu vermeiden. Wann bekommt wer und an welchem Ort welchen Sprach- oder Integrationskurs? Wer zahlt diese Kurse? Wer halt diese Kurse und mit welchem Personal? Wer fühlt sich verantwortlich? Deshalb: Die Staatsregierung darf nicht weiter zusehen, sondern muss endlich koordiniert und zielgerichtet handeln:

Die SPD-Landtagsfraktion fordert

  • Jeder Flüchtling bekommt einen Bildungspass

Dem Gesundheitscheck muss noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein umfassender Bildungscheck folgen. Für jeden Flüchtling, gleich welchen Alters, sollte festgestellt werden, welchen Bildungsstand er oder sie mitbringt. Ist er oder sie alphabetisiert? Welche Sprachen werden gesprochen? Gab es einen Schulbesuch, liegt ein Abschluss vor oder bereits eine Berufsausbildung oder eine Universitätsausbildung?

Jeder Flüchtling bekommt dann einen persönlichen Bildungspass, in den diese Erkenntnisse und weitere Qualifikationen eingetragen werden.

  • Bildungsangebote bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen muss für alle ein erstes Bildungsangebot unterbreitet werden. Verantwortlich dafür ist das Kultusministerium, das die zuständige Bezirksregierung mit der Umsetzung beauftragt. In erster Linie geht es hierbei nicht um einen organisierten Sprachkurs, sondern um eine erste Orientierung im neuen Land. Also: Erste Worte in Deutsch kennenlernen, erfahren, wie der OPNV, der Straßenverkehr oder die Mülltrennung funktioniert. Was ist im gemeinsamen Umgang miteinander zu beachten? Die Neubürger und Neubürgerinnen werden gleich in eine erste Verantwortung genommen.

  • Bildungsangebote in den Gemeinschaftsunterkünften

Bei den Landratsämtern, bzw. kreisfreien Städten, werden die Flüchtlinge entsprechend ihres Bildungsstands und ihres Alters in die für sie passenden Einrichtungen übermittelt. Für diese Zuteilung wird eigens eine Clearingstelle eingerichtet, die professionell mit den Erkenntnissen aus dem Bildungspass umgehen kann. Geschultes Personal findet schnell einen passenden Kindergarten, die passende Schule (und nicht immer nur die Mittelschule oder Berufsschule!), den richtigen Deutschkurs bzw. Integrationskurs etc.. Das Personal der Clearingstelle begleitet die Bildungsarbeit der Flüchtlinge und halt die erworbenen Qualifikationen im persönlichen Bildungspass fest. Ziel muss das Erlernen der Grundlagen der deutschen Sprache sein und in Folge eine schnelle Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt. Die Clearingstelle arbeitet eng mit den Kindertagesstatten, den Schulen, dem Jobcenter/Arbeitsagentur und den Trägern der Erwachsenenbildung zusammen.

  • Bildung ist Ländersache. Die Umsetzung koordiniert ein „Aktionsrat Integration“

Unabhängig von der Bundeszuständigkeit muss das bayerische Kultusministerium Verantwortung für die notwendige Bildungsarbeit übernehmen. Alle Bildungsangebote müssen kostenfrei, verbindlich, in ausreichender Zahl und unabhängig von der Bleibeperspektive sein. Das notwendige und passende Personal ist bereitzustellen. Wichtig ist vor allem, über die Inhalte und Konzepte der Sprach- und Integrationskurse nachzudenken. Erwachsenbildungsträger klagen, dass die derzeit häufig verwendeten Sprachkursinhalte und die am Schluss stehenden Qualifikationen oft nicht den Bedürfnissen der Lernenden entsprechen.

Ähnliches gilt auch für die bisweilen sehr umfangreichen Integrationskurse. Es muss selbstverständlich sein, den Neubürgern die Grundlagen des deutschen Rechtssystems zu vermitteln und sie insbesondere mit den Werten der Demokratie, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Toleranz sowie der Meinungs- und Religionsfreiheit vertraut zu machen. Damit kann man nicht warten, bis nach Monaten, wenn nicht sogar nach Jahren, über einen Aufenthaltstitel entschieden ist. Wir brauchen dringend Lehr- und Bildungsplane für die Integrationsarbeit.

Die Integrationsarbeit muss jetzt beginnen. Deshalb müssen sofort Experten aus Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Schule, frühkindlicher Bildung, Arbeitsmarkt, Kommunalverwaltung etc. an einen Tisch und in einem „Aktionsrat Integration“ gemeinsam mit dem Kultusministerium diese inhaltlichen Voraussetzungen und die dazu passenden Kursstrukturen erarbeiten.

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