Hasskommentare und Fake-News: Mehr Druck auf die Beschwerdestellen der Netzwerke

Von Martina Fehlner, MdL, Medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion

Unsere Anträge und parlamentarischen Initiativen...

...aus den Bereichen Energie, Medien und Digitalisierung finden Sie unter diesem Link auf den Seiten des Bayerischen Landtags - nach Aktualität sortiert und mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis im Landtag.

Bereits nach geltendem Recht müssen die Betreiber sozialer Netzwerke gegen die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte über ihre Dienste in Deutschland vorgehen. Einige - vor allem meinungsmächtige - tun es halbherzig. Es geht um nichts Geringes, es geht zum Beispiel um öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, rassistische Aufwiegelung und Androhung von Gewalt, um Beleidigung, üble Nachrede, bösartige Verleumdung. Für die Opfer von Hassbotschaften und verunglimpfenden Fake-News ist es schwer erträglich, nach einer Beschwerde monatelang auf eine qualifizierte Reaktion eines Netzwerkbetreibers warten zu müssen – und zu oft noch vergeblich auf Abhilfe.

Freiwillige Vereinbarungen haben die Netzwerkkonzerne offenbar nicht zum Aufbau eines wirksamen Beschwerdemanagements veranlassen können. Insofern ist eine bußgeldbewehrte Auflage für soziale Netzwerke, falls sie nicht oder nicht in angemessener Zeit auf Beschwerden gegen Hasskriminalität und andere strafbaren Inhalten aktiv werden, angesichts ihrer ökonomischen und Meinungsmacht zumutbar, ebenso die Pflicht, über ihren Umgang mit diesen Beschwerden regelmäßig und transparent zu berichten.

Selbstverständlich bleibt die Grundrechteabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und freier Meinungsäußerung nach wie vor den Gerichten vorbehalten. Deshalb sollte der im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Anspruch, bei den Betreibern einer Plattform Auskunft über die Identität derer zu erhalten, die inkriminierte Inhalte verbreiten, an eine richterliche Anordnung geknüpft werden.

Klar ist aber auch, dass neben verantwortungsbewussten Beschwerdestellen der Netzwerkbetreiber, neben Staatsanwaltschaften, die personell gut ausgestattet sein müssen, und neben Gerichten auch die Zivilgesellschaft im Netz gefordert ist: nämlich gegen Hass und Hetze, gegen Einschüchterung und Verleumdung von Menschen mit Widerrede zu kontern und Fake-News mit Faktenwissen zu entlarven. Zivilcourage und Diskurs bleiben auch in sozialen Netzwerken die Stützen der Meinungsfreiheit.

Teilen