Keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Von Annette Karl, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Die SPD-Landtagsfraktion will den Sonn- und Feiertagsschutz in Bayern nicht weiter aufweichen. Wir lehnen weitere verkaufsoffene Sonntage ab. Aus zwei Gründen:

Familien brauchen ihren freien Sonntag, als Tag des Miteinanders, der gemeinsamen Aktivitäten. Und wir möchten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel den freien Sonntag erhalten. Der Sonntag als wöchentliche „Besinnungs- und Ruhepause vom Werktag“ muss erhalten bzw. wieder zurückgewonnen werden.

Handel und Wirtschaft, die immer längere Öffnungszeiten und den verkaufsoffenen Sonntag fordern, machen gesamtwirtschaftlich eine Milchmädchenrechnung auf. Denn die Mittel, die zum Einkauf genutzt werden können, bleiben die gleichen, egal ob sie nun an sechs oder an sieben Tagen ausgegeben werden. Das heißt: Konkret geht es nicht um allgemeine Interessen des Handels, sondern um Wettbewerbsvorteile für einen Teil des Handels, nämlich die großen und gut organisierten Anbieter, die genug Personal zur Verfügung haben, um sich Schichtarbeit und Sonntagsarbeit leisten zu können.

Dies führt allerdings für die Beschäftigten dort zu noch mehr zwangsweiser Zeitmobilität und Arbeit auf Abruf, dem Gegenteil von guter Arbeit. Kleinere Geschäfte, die aber erst die flächendeckende Grundversorgung sicherstellen, können erst gar nicht mithalten, höchstens zum Preis von familiärer Selbstausbeutung. So kommt es nur zu einer Umverteilung der Marktanteile, die wir nicht wollen.

Deshalb halten wir das geltende Ladenschlussgesetz in Bayern für ausreichend. Es gibt genügend Berufsfelder, in denen Sonntagsarbeit unverzichtbar ist: im Gesundheitswesen, im Pflegebereich, bei der Polizei, in der Gastronomie, im Medienbereich. Deshalb sollten auf keinen Fall weitere Arbeitsfelder unnötig ausgeweitet oder vollständig „liberalisiert“ werden. Der Verkauf im Einzelhandel und im Fachhandel muss auf die sechs Werktage und hier auf längstens 20.00 Uhr beschränkt bleiben. Das sollte bundeseinheitlich oder zumindest landeseinheitlich festgeschrieben werden. Ausnahmetatbestände müssen grundsätzlich restriktiv zum Wohle aller gehandhabt werden.

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