Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter gestalten

Leitlinien des Arbeitskreises Medienpolitik der BayernSPD-Landtagsfraktion

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt als Garant für eine freie und individuelle Meinungsbildung, für Qualität und Vielfalt des Angebots und damit für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion zu. Er leistet einen wesentlichen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale und kulturelle Identifikation in der Gesellschaft. Deshalb räumt die Europäische Union (Amsterdamer Protokoll 1997) allein den Mitgliedstaaten das Recht und die Pflicht ein, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren, und zwar unabhängig vom Verbreitungsweg. Im Rundfunkstaatsvertrag haben die deutschen Bundesländer Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt.

Rundfunk ist in Deutschland Ländersache. Das duale System von öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Anbietern hat sich als in besonderem Maße geeignet erwiesen, Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Medienpluralismus zu sichern. Im Ergebnis haben wir gerade auch in Bayern ein vielfältiges und attraktives Rundfunkangebot. Die duale Rundfunkordnung ist eine kulturelle Errungenschaft. Und gerade in Bayern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der größte Arbeitgeber für die kreativen Menschen in unserem Land.

Festzustellen ist eine zunehmende technische Konvergenz der Medien, insbesondere im Bereich breitbandiger Online-Angebote. Der PC dient auch als Radio- und Fernsehempfänger, DVD- und Festplattenrekorder und als zentrale Einheit einer Heimkinoanlage. Neben einer rasant wachsenden Verbreitung von - zunehmend breitbandigen - Internetanschlüssen ist ein tiefgreifend verändertes Mediennutzungsverhalten gerade unter jungen Leuten zu beobachten. Sie erwarten von den Sendern ihrer Wahl ein begleitendes Web-Angebot mit multimedialen Inhalten. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt deshalb auch im Online-Bereich eine besondere Verantwortung im Hinblick auf Qualität und Verlässlichkeit der Berichterstattung zu. Ohne die Teilhabe an den neuen Verbreitungswegen würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk umgekehrt mit Reichweitenverlusten konfrontiert und langfristig in seiner Existenz gefährdet werden, weil er die Mediennutzer der Zukunft nicht mehr erreichen könnte. Diesen Entwicklungen wird nur ein funktionaler und technikneutraler, allein auf die Art und mögliche Nutzungsform der Inhalte und Angebote abstellender Rundfunkbegriff gerecht. Deshalb sieht es die SPD-Landtagsfraktion als unabdingbar an klarzustellen, dass davon auch Online-Angebote erfasst sind.

Warum legen wir auch in Zukunft Wert auf eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Als der Bayerische Landtag 2011 mit großer Mehrheit dem neuen Finanzierungsmodell, der sogenannten Haushaltsabgabe, zugestimmt hatte, war für die SPD-Landtagsfraktion entscheidend, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, nämlich nachhaltig die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und dabei auch den sich verändernden Mediengewohnheiten der Menschen Rechnung zu tragen.

Wichtig war für uns zudem sicherzustellen, dass die Reform für die weit überwiegenden Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger keine Mehrkosten, sondern eher Ersparnisse bringt, und dass die Befreiungsmöglichkeiten von der Beitragspflicht sozial gerecht ausgestaltet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie haben ein Grundrecht auf freien Zugang zu vielfältiger Information und sie haben den Anspruch, am gesellschaftlichen Leben sowie an öffentlichen Debatten teilzuhaben. Beides findet auch und wesentlich im und über den Rundfunk statt. Und am besten einlösen können es Rundfunkveranstalter, die nicht darauf angewiesen sind, mit ihren Programmen Gewinn zu machen, sondern die Verpflichtung haben, unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen in der Gesellschaft - auch Minderheiten - eine Stimme zu geben, und die die finanziellen Mittel haben, die Bürgerinnen und Bürger mit unabhängiger und sorgfältig recherchierter Information zur versorgen. Studien belegen: Überall dort, wo ein starker und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, fühlen sich die Menschen besser informiert und sie sind es auch.

200 Euro pro Jahr für jeden Haushalt sind deshalb aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion keine schlechte Investition in den Erhalt einer demokratischen Öffentlichkeit und Gesellschaft. Sie gefährden den sozialen Frieden nicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den sozialen Frieden in unserem Land eher gefördert.

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