Leitbild der sozialdemokratischen Agrarpolitik

Wir erkennen die wirtschaftliche Bedeutung unserer mittelständischen Land- und Forstwirtschaft in Bayern an – jeder siebte Arbeitsplatz hängt von Ihr ab! Unser Ziel ist Erhalt einer bäuerlichen und eigentümergeprägten Landwirtschaft, die von ihrer nachhaltigen Wirtschaftsweise leben kann, den ländlichen Raum wirtschaftlich, kulturell und kulturlandschaftlich bereichert und für besondere, von der Gesellschaft eingeforderte Leistungen angemessen entlohnt wird.

Hinter allen Entscheidungen im Bereich der Agrarpolitik stehen Menschen, unsere bäuerlichen Familienbetriebe. Die sozialdemokratische Agrarpolitik verbunden mit einer verantwortungsvollen Stärkung des Ländlichen Raums wird unseren Bäuerinnen und Bauern eine klare wirtschaftliche Perspektive für die künftigen Generationen ermöglichen.

Die BayernSPD-Landtagsfraktion steht zur bäuerlichen, eigentümergeprägten Landwirtschaft und will diese unterstützen, unabhängig von Wirtschaftsweise und Größe.

Die ureigensten Positionen der Sozialdemokratie, der Erhalt „guter“ Arbeitsplätze sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen bestimmen das Handeln unserer Agrarpolitik.

  • Wir wollen im Agrarsektor Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, die Betriebe zukunftsfähig im Wettbewerb bestehen zu lassen.
  • Wir wollen, dass die nachhaltig erzeugten Produkte unterscheidbar bleiben zur anonymen Massenware auf dem Weltmarkt.
  • Wir wollen ein Klima erzeugen, welches den Verbraucherinnen und Verbrauchern klar macht, weshalb eine nachhaltige Agrarpolitik Steuergelder braucht.
  • Wir wollen im Dialog mit der Landwirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen Ziele definieren, um Spannungsfelder nachhaltig zu entschärfen, insbesondere wollen wir o praxisgerechte Verbesserungen im Tierwohl erreichen, deren Produktion fördern und die Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen. o praxisgerechte Vorgaben zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen, so weit wie möglich freiwillig, aber bei Bedarf gegen Ausgleich auch verpflichtend etablieren.
  • Wir müssen klar machen, dass das Konsumverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wirtschaftsweisen und die bäuerliche Struktur, die Angebotsqualität und letztlich auch unsere Landschaft stark beeinflusst.

Positionen

Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche

  • Unabhängig von der Nutzung der Flächen (vorübergehend gewerblich, energetisch oder landwirtschaftlich) müssen sämtliche Böden für die eventuelle Nahrungsmittelproduktion erhalten bleiben.
  • Verringerung des Flächenverbrauchs durch eine Verschärfung des Anbindegebots bei der Neuausweisung von Gewerbeflächen
  • dauerhafter Erhalt der landwirtschaftlich genutzten Flächen in einem guten, ökologischen Zustand und Schutz der Biodiversität

Schutz des Eigentums der Landwirtschaft

  • Besondere Gemeinwohlleistungen, wie beispielsweise der Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, werden entsprechend honoriert
  • Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums sollte im Idealfall freiwillige Lösungen hervorbringen, sofern dies scheitert, muss ordnungsrechtlich eingegriffen werden (Beispiel Gewässerrandstreifen)

Schutz des Waldes

  • den nachhaltig bewirtschafteten Wald als Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt anerkennen
  • Die intelligente Vernetzung bestehender bzw. neu zu schaffender Biotope, Naturwälder und Nationalparks zum Erhalt und zur Steigerung der Biodiversität vorantreiben
  • den Waldumbau und die Neuaufforstung bayernweit stärker und effektiver fördern und die Wilddichte auf ein verträgliches Maß regulieren
  • Förderung der Kaskadennutzung von Holz (aufeinander folgende, mehrmalige Nutzung von Rohstoffen) zur Verringerung der Holzlücke in Deutschland / Europa

Schutz der Natur und Artenvielfalt

  • Schutz der Biodiversität und Stopp eines weiteren Artenverlusts der Agrarlandschaft durch ressourcenschonende und an jeweilige Naturbedingungen angepasste Bewirtschaftung sowie gezielter Förderung diversifizierter Landnutzung
  • Strategie für minimierten Pestizideinsatz und Forschung zu Alternativen
  • Ausbau weithin akzeptierter Programme zum kooperativen Naturschutz wie KULAP und Vertragsnaturschutz
  • Erhalt des Anbauverbots von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland
  • Stärkung und Ausbau des ökologischen Landbaus

Gewässerschutz

  • Schutz von Oberflächengewässern vor direkten Einträgen durch eine Pufferzone (Gewässerrandstreifen)
  • Schutz von Trink- und Grundwasser durch Vermeidung von Nitrateinträgen, Minimierung von Pestizideinsatz und bedarfsgerechtem Düngemitteleinsatz

Beitrag zum Klimaschutz

  • Erhaltung und Ausweitung von (auch vorübergehendem) Dauergrünland und klimaschutzwirksame Niedermoorbewirtschaftung (z. B. durch Förderung von Wiedervernässungsprogrammen, Grünlandwirtschaft auf Mooren) und damit Schaffung von Kohlenstoffsenken
  • Keine Bewirtschaftung auf Hochmoorstandorten
  • Förderung der Forschung zu Anpassung an neue klimatische Bedingungen
  • Weniger Einsatz energieaufwendig produzierter Düngemittel und Pestizide
  • Vermeidung von Ammoniak-Emissionen durch Überdüngung
  • Ausbau des Moor-Future-Programms

Boden- und Hochwasserschutz

  • Erosionsschutz durch Bodenbedeckung und Anbau von Zwischenkulturen und Einrichtung von Gewässerrandstreifen
  • Programme für Erhalt und Pflanzung von Hecken, Rainen, Feldgehölzen
  • Förderung der Humusbildung und Erhöhung der Fruchtbarkeit durch entsprechende Anbaumethoden
  • Effektive Förderung von Alternativen zum Mais, insbesondere in Hochwasser- und Sturzflut-gefährdeten Gebieten

Spannungsfeld Tierhaltung

  • Erhalt und Stärkung der bäuerlichen und bodengebundenen Tierhaltung, o Obergrenzen für die Genehmigung zur Errichtung neuer Stallanlagen o Begrenzung der Privilegierung im Baugesetz für große Anlagen o Filterpflicht für große Tierhaltungsanlagen
  • Förderung besonderer Tierwohlleistungen über die zweite Säule
  • Eindeutige und verlässliche Kennzeichnung von Tierwohlprodukten
  • Deutschlandweit muss die Praxis der Stallbauförderung kritisch hinterfragt werden o Ziel: In Zukunft ausschließlich Gelder für besondere Tierwohlstallungen, Abschaffung der Regelförderung, Förderung von Stallungen auf Betriebe mit ausreichend Fläche beschränken (Kreislaufwirtschaft durch bodengebundene Tierhaltung)

Verbot der Patentierung von Leben

  • Die Patentierung von Leben muss aus Achtung vor der Schöpfung verboten werden, sie dient lediglich der Gewinnmaximierung einzelner Konzerne. Bereits erteilte Patente müssen durch die Änderung des Europäischen Patentrechts unwirksam werden.

Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Die Erzeuger bilden aufgrund Ihrer kleinen Strukturen und der Marktmacht der verarbeitenden Industrie und des Lebensmitteleinzelhandels das schwächste Glied in der Kette der Wertschöpfung.

Produktionsformen, wie die Milchviehhaltung, sind aufgrund der natürlichen Gegebenheiten alternativlos (Grünlandverwertung), deshalb benötigen wir

  • mehr Wettbewerb bei den verarbeitenden Betrieben (Schlachthofstruktur)!
  • Kriseninstrumente für bestimmte Produkte (z. B. im Milchmarkt zur Reduzierung der Menge im Krisenfall)!
  • die verstärkte Förderung der regionalen Vermarktung und der Direktvermarktung!
  • effektive rechtliche Rahmenbedingungen (kartellrechtliche Bestimmungen und Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis)!

Optimierung der Marke Bayern

Der Mehrwert (Tierwohl, Verzicht auf Gentechnik in der Fütterung, Benefits für die Gesundheit (Weidemilch, Heumilch…)…) muss klar für die Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt werden, um die Akzeptanz für höhere Preise zu generieren.

  • Unterscheidung zum anonymen Weltmarktprodukt zur Steigerung der Wertschöpfung generieren!
  • Chancen aller innereuropäischen Absatzmärkte nutzen (beispielsweise Vermarktung von halal und koscheren Lebensmittel)

Teilen