Volkmar Halbleib, MdL, wohnungspolitischer Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, zur erforderlichen Neuregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Linie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer. Er will bei der notwendigen Neuregelung sicher stellen, "dass es nicht zu Steuererhöhungen für die Grundeigentümer, für die Mieter" kommt, aber auch, dass die Kommunen ihre Aufgaben gut wahrnehmen könnten. Dafür muss es jetzt rasche Gespräche von Bund, Ländern und natürlich auch der Kommunen geben.
Ohne sich in die Details der Kompromissmöglichkeiten zwischen den seit langem bekannten Modellen der Länder (zunächst Südländer-Modell, Nordländermodell und Thüringer Kompromiss-Modell, später Kostenwert-Modell von 14 Ländern, unterstützt vom Deutschen Städtetag, versus Modell von Bayern und Hamburg) und dem beispielsweise vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung aber auch vom Deut-schen Mieterbund vertretenen reinen Bodenwertmodell zu vertiefen, halten wir bei der Reform der Grundsteuer folgende Eckpunkte für erforderlich:
Unser Ziel ist eine bundeseinheitliche und zukunftsgerechte Grundsteuer. Sie muss innerhalb der gesetzten Fünfjahresfrist von den Steuerbehörden umsetzbar sein