Wir wollen eine Reform der Grundsteuer ohne zusätzliche Belastungen für die Mieter und Eigentümer

Volkmar Halbleib, MdL, wohnungspolitischer Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, zur erforderlichen Neuregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Linie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer. Er will bei der notwendigen Neuregelung sicher stellen, "dass es nicht zu Steuererhöhungen für die Grundeigentümer, für die Mieter" kommt, aber auch, dass die Kommunen ihre Aufgaben gut wahrnehmen könnten. Dafür muss es jetzt rasche Gespräche von Bund, Ländern und natürlich auch der Kommunen geben.

Ohne sich in die Details der Kompromissmöglichkeiten zwischen den seit langem bekannten Modellen der Länder (zunächst Südländer-Modell, Nordländermodell und Thüringer Kompromiss-Modell, später Kostenwert-Modell von 14 Ländern, unterstützt vom Deutschen Städtetag, versus Modell von Bayern und Hamburg) und dem beispielsweise vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung aber auch vom Deut-schen Mieterbund vertretenen reinen Bodenwertmodell zu vertiefen, halten wir bei der Reform der Grundsteuer folgende Eckpunkte für erforderlich:

  1. Wir wollen die Grundsteuer mit Hebesatzrecht für die Kommunen und das jährliche Aufkommen der zweitwichtigsten kommunalen Steuer mit aktuell rund 13 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden erhalten.
  2. Wir wollen aus Gerechtigkeitsgründen eine Grundsteuer, die am Wert anknüpft. Nur die Bodenfläche oder nur die Nutzungsfläche von Gebäuden als Bemessungs-grundlage lehnen wir ab. Eine Luxusvilla am Premiumstandort sollte anders besteuert werden, wie eine Immobilie in einer Randlage.
  3. Wir wollen unterm Strich eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer ohne zusätzliche Belastungen für die Mieter und Eigentümer. Die Steuermesszahlen und die Hebesätze sind die Stellschrauben, um die Reform entsprechend umzusetzen.
  4. Wir wollen im Sinne des Koalitionsvertrages die Baulandmobilisierung verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C auf brachliegendes, aber bebaubares Land erhalten Städte und Gemeinde die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.

Unser Ziel ist eine bundeseinheitliche und zukunftsgerechte Grundsteuer. Sie muss innerhalb der gesetzten Fünfjahresfrist von den Steuerbehörden umsetzbar sein

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