Wir wollen die Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall

Ausreichende Versorgung bei Spätfolgen garantieren

Wenn im dienstlichen Zusammenhang eine Corona-Infektion erfolgt, muss das als Dienstunfall anerkannt werden, um den Betroffenen bei möglichen Spätfolgen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Arbeits- und Gesundheitsschutz und Gesundheitsmanagement erweisen sich nicht nur in der Krise, sondern darüber hinaus als wichtige Bausteine, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Vom präventiven Bereich der Gesunderhaltung bis zur Wiedereingliederung mit allen möglichen Zwischenstationen besteht zunehmender Bedarf.

Einen gesunden Lebensstil zu fördern rückt zunehmend in den Lebensmittelpunkt und dient dem Interesse des Dienstherrn. Mit der Rückgewinnung langfristig erkrankten Personals wird nicht nur die Personaldecke verstärkt, sondern auch Wissenstransfer gesichert.

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