Versorgungsleistung für den öffentlichen Dienst

Unsere Positionen und Anträge zu Krankenversicherung und Rentenversicherung

Rentenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Die Beamtenversorgung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine klassische Versicherung, sondern Ausdruck der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie ist kein besonderes Privileg, sondern Gegenleistung für die Verpflichtung des Beamten zur hoheitlichen Tätigkeit und für die besonderen Pflichten, die sich aus seinem Dienst- und Treueverhältnis ergeben. Der Anspruch auf Versorgung unterscheidet sich damit grundlegend von dem rentenrechtlichen Versicherungsanspruch. Aus der auf dem Lebenszeitgrundsatz beruhenden Alimentationsverpflichtung nach Art. 33 Absatz 5 GG folgt, dass der Dienstherr die Altersversorgung zu tragen hat.

Krankenversicherung: Bedienstete brauchen freie Wahl

Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe von 50 Prozent der Versicherungskosten erhalten Beamtinnen und Beamte eine echte Wahlmöglichkeit für ihre Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt. Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein.

Teilen