Personalrechte im öffentlichen Dienst

Unsere Positionen zu Vereinbarkeit und Personalräte

Wir wollen bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger

Die bestmögliche Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Phase des Lebens gewinnt bei Neueinsteigern gegenüber finanziellen Anreizen zunehmend an Bedeutung. Für Ältere schafft sie Möglichkeiten, sich den Anforderungen in den verschiedenen Lebensabschnitten zu stellen. Ziel sollte es sein, angesichts privater Herausforderungen attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen: von der Kindererziehung, über die Pflege von Angehörigen bis hin zu einem gleitenden Ausstieg aus dem Berufsleben in späteren Jahren. Der öffentliche Dienst soll ein Arbeitsplatz sein, der attraktiv ist, der ausreichend Fortentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet, der auf kompetentes Fachwissen zählen kann und angesichts jeglicher Aufgaben effektiv und sachgerecht reagieren kann. Das ist Voraussetzung dafür, dass das Leistungsniveau für die Bürgerinnen erhalten und ständig verbessert werden kann.

Wir wollen eine moderne Mitbestimmung - Reform des Personalvertretungsgesetzes

Bei einem Vergleich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern wird deutlich, dass das BayPVG nicht mehr zeitgemäß ist. So ist die Allzuständigkeit des Personalrats für eine lückenlose Mitbestimmung unumgänglich. Sie gilt heute schon in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen und ermöglicht es dem Personalrat, in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten auf Augenhöhe dem jeweiligen Dienststellenleiter gegenüberzutreten. Erforderlich ist auch eine deutlich bessere Freistellungsstaffel für den örtlichen Personalrat analog der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Landespersonalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Der umfassende Gesetzentwurf zur Modernisierung des BayPVG ist zu finden unter der Drucksachennummer 17/21480.

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