SPD zu PAG-Urteil: Aus einer sechsspurigen Autobahn ist eine Landstraße geworden

13. März 2025

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass der Begriff der "drohenden Gefahr" im Polizeiaufgabengesetz zwar rechtmäßig ist, dafür aber Bedingungen festgelegt. Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold: "Das Gericht hat zur Anwendung der drohenden Gefahr Leitplanken für die Praxis eingezogen, die bildlich gesprochen aus einer sechsspurigen Autobahn eine Landstraße machen. Damit wird die Anwendung der Norm für die Praxis allerdings noch komplizierter." Arnold erinnert zudem daran, dass das Verfahren bei weiteren Einzelmaßnahmen noch weitergeht und dass außerdem in Karlsruhe auch noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

Hintergrund: Die SPD kämpft seit 2018 gegen die Teile des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), die Bayerns Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellen. Motto der Sozialdemokraten: Ja zu innerer Sicherheit, aber Nein zu staatlicher Willkür. Vor diesem Hintergrund ging es Horst Arnold speziell auch um eine gerichtliche Klärung des im Polizeiaufgabengesetz verankerten Begriffs der „drohenden Gefahr“, der eine sehr niedrige Eingriffsschwelle für die Sicherheitskräfte festlegen soll. Für den SPD-Politiker, einst selbst Richter und Staatsanwalt, handelt es sich dabei um einen weitgehend konturenlosen, schwammigen Begriff, der keine rechtssicheren Einsätze der Polizei begründen kann.

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