Die Landtags-SPD zieht Bilanz: Wie steht es um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst? Aus Sicht der Sozialdemokraten gibt es hier viel Luft nach oben. Denn noch immer sind Frauen nicht in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes gleichberechtigt. „Im Schnitt verdienen Frauen 234 Euro weniger monatlich als ihre männlichen Kollegen“, kritisiert die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr. „Das ist kein Fortschritt – das ist praktizierte Benachteiligung von Frauen.“ Sie fordert dringend bessere Arbeitsbedingungen für Gleichstellungsbeauftragte, damit diese ihren Job auch effektiv ausführen können.
„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes ist überfällig“, macht Dr. Simone Strohmayr im Vorfeld der von der SPD-initiierten Anhörung heute (8. April) im Landtag zum Gleichstellungsgesetz deutlich. „Beschäftigte in allen bayerischen Kommunen brauchen Gleichstellungsbeauftragte mit einer starken Stimme.“ Doch aus der Sicht Strohmayrs werden die Kompetenzen und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten im neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung zu wenig berücksichtigt. Das zeigt sich darin, dass die Beauftragten keinerlei Sanktionsmöglichkeiten haben, wenn Frauen in ihren Dienststellen weiterhin benachteiligt werden. Auch haben sie zu wenig Mitwirkungsmöglichkeiten bei Personalfragen.
Die SPD hat gemeinsam mit Verbänden eine Novellierung des Gesetzes vorgelegt. Wichtig findet Strohmayr, dass Gleichstellungsbeauftragte endlich eine verbindliche Freistellung bekommen, damit sie Zeit für ihre Aufgabe haben und regelmäßig an Vorstellungsgesprächen teilnehmen können. Die Sozialdemokraten schlagen außerdem eine Erweiterung des Gesetzes auf Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand vor. Dies sieht der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht vor.
„Wir brauchen jetzt eine zügige Reform für mehr Gleichstellung im Öffentlichen Dienst. In anderen Bundesländern gibt es längst moderne Gesetze. Bayern hat das leider verschlafen. Dabei sollte der Staat als Arbeitgeber eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen“, betont Strohmayr. „Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst Verantwortung übernimmt und auch bei der Gleichstellungsfrage zum Vorbild wird. Das Gleichstellungsgesetz ist hierfür ein wichtiger Schritt.“