Die Staatsregierung hat auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hin erklärt, dass der AfD-Abgeordnete Rene Dierkes unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Horst Arnold:
"Die Antwort der Staatsregierung deckt sich mit meinen Erfahrungen mit den AfD-Abgeordneten im politischen Alltag. Der Bayerische Verfassungsschutz hat trotz der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten hohen Hürden zur Beobachtung von Abgeordneten solide und anschaulich dokumentiert, dass diese Maßnahme zwingend erforderlich ist, um auch in der parlamentarischen Demokratie „die Wölfe im Schafspelz“ als Gefahr für unseren Rechtsstaat zu identifizieren. Dass Herr Dierkes sich selbst als Justiziar der Bayerischen AfD bezeichnet, wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die grundsätzliche Haltung dieser Partei zum Rechtsstaat. Wichtig ist der Hinweis, dass der Verfassungsschutz aufgrund des Status von Abgeordneten lediglich Äußerungen im öffentlichen Raum bewertet hat. Keine Äußerungen im Landtag selbst.