SPD: Für Sicherheit ist der Staat zuständig - Polizeikosten nicht auf Fußballvereine abwälzen

21. Mai 2025

Es mag zunächst einleuchtend klingen: Sportvereine sollen die Kosten für die Polizeieinsätze bei ihren Spielen künftig selbst tragen – in Bremen ist das bereits beschlossen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber: Die meisten Vereine könnten das schlicht nicht bezahlen. Denn betroffen ist ja nicht nur der FC Bayern, sondern es trifft alle Vereine. Auch in den unteren Ligen – die Grenze liegt bei 5000 Zuschauern. „Es kann doch nicht unser Ziel sein, Bayerns Fußballvereine zu ruinieren oder die Eintrittspreise in astronomische Höhen zu treiben“, warnt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold. „Wir wollen die bisherige bewährte Praxis beibehalten.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Januar entschieden, dass das Land Bremen eine Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Großveranstaltungen erheben darf. Voraussetzung: Die Veranstaltung ist gewinnorientiert, es besteht erfahrungsgemäß die Gefahr von Gewalttaten und es ist mit mehr als 5000 Besuchern zu rechnen. Dieses Urteil könnte auch andere Bundesländer dazu animieren, Rechnungen zu verschicken. Neben Fußball sind auch andere Sport- oder Kulturveranstaltungen betroffen. Die SPD will mit einem Antrag für die heutige Plenarsitzung des Bayerischen Landtags sicherstellen, dass Bayern nicht dem Vorbild Bremens folgt.

„Vereine erfüllen wichtige Aufgaben in unseren Städten und Dörfern“, betont Horst Arnold. „Das sollten wir nicht durch populistische Aktionen gefährden.“ Zumal dann diverse „Ausweichreaktionen“ der Vereine drohen, die nicht wünschenswert sind: der Ausschluss von Gästefans beispielsweise, lange Debatten mit den Ordnungskräften über Risiken der Spiele und die Stärke der Einsatztrupps oder die „Umwidmung“ der Veranstaltung zur Demonstration. „Bei genauerem Hinsehen ist eine solche Regelung in Bayern nicht praktikabel. Für die Sicherheit ist der Staat zuständig – sie darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“ Zudem drohe ein bürokratisches Monster, weil die Polizei derzeit gar nicht in der Lage ist, die Kosten trenngenau zu ermitteln. Jeder Gebührenentscheid kann dann noch gerichtlich angefochten werden.

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