Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert eine schnelle Kurskorrektur beim Hochwasserschutz: Förderanträge von Kommunen wie Wertingen dürfen nicht länger an verwaltungsrechtlichen Spitzfindigkeiten scheitern. Im heutigen Umweltausschuss (22.05.) bringt die umweltpolitische Sprecherin Anna Rasehorn einen Antrag ein, der eine realitätsnahe Überarbeitung der Förderkriterien verlangt.
„Wertingen hat frühzeitig und verantwortungsvoll geplant – trotzdem wird eine zentrale Schutzmaßnahme nicht gefördert, weil im Bebauungsplan das Wort ‚nachrichtlich‘ fehlt. Das ist grotesk. Wer vorsorgt, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, sagt Rasehorn. Der betroffene Damm soll ein bebautes Gebiet schützen, in dem unter anderem eine soziale Einrichtung untergebracht ist – bei der Hochwasserkatastrophe im Juni 2024 entstand dort ein Schaden von 1,5 Millionen Euro.
Der Antrag fordert drei konkrete Änderungen: Erstens eine Überprüfung der Fördervoraussetzungen, zweitens eine rechtliche Klarstellung zugunsten bebauter Randgebiete – insbesondere solcher mit sozialer Infrastruktur – und drittens eine Härtefallregelung für Kommunen mit nachweislich vorausschauender Planung.
„Wir brauchen Regeln, die der Realität standhalten – nicht einen Förderdschungel, in dem engagierte Bürgermeister scheitern. Sie verdienen Unterstützung und keine Ablehnung wegen verwaltungsrechtlicher Spitzfindigkeiten“, betont Rasehorn. Die SPD-Fraktion will den Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden intensivieren, um praxisnahe Lösungen zu finden.
Ein Jahr nach dem verheerenden Hochwasser in Bayern zeigt der Fall Wertingen: Es braucht nicht mehr Geld, sondern mehr Gerechtigkeit – und die beginnt mit fairen Förderbedingungen.