SPD: EU-Recht verhindert Schleifen des Alpenschutzes

05. Juni 2025

Die geplante Aufweichung des Alpenschutzes verstößt gegen EU-Recht. Darauf weist der Münchner Abgeordnete Florian von Brunn in der heutigen Aktuellen Stunde des Landtags hin. Denn die österreichischen Regelungen, auf die sich CSU und Freie Wähler bei ihrem vermeintlichen Bürokratieabbau berufen, haben dem Nachbarstaat ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel eingebracht – da sie die Natur nicht ausreichend schützen und unzulässig sind.

„Ergo sind Ihre Regelungen auch nicht zulässig und EU-rechtskonform“, erklärt Florian von Brunn und prophezeit, das Alpenausverkaufsgesetz der Staatsregierung werde genauso scheitern wie einst die Skischaukel am Riedberger Horn. „Wenn nicht im Landtag, dann spätestens vor Gericht.“

CSU und Freie Wähler wollen mit dem sogenannten Modernisierungsgesetz den Bau neuer Skilifte und künstlicher Beschneiungsanlagen in den Alpen vereinfachen – unter dem Vorwand, Bürokratieabbau zu betreiben. Künftig sollen weniger Umweltprüfungen vorgeschrieben sein, die Beteiligung der Naturschutzverbände wird zurückgefahren. Allerdings, so der alpenpolitische Sprecher von Brunn, hat Bayern nicht nur ein Reinheitsgebot für Bier, sondern auch für die Alpen: Sowohl der bayerische Alpenplan als auch der Bergwaldbeschluss und die Alpenkonvention verpflichten den Staat zum Schutz der Bergwelt.

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