SPD: Gleichstellung auf dem Rückzug – Staatsregierung will Berichtspflicht aus frisch beschlossenem Gesetz wieder streichen

30. Juli 2025

Kaum beschlossen, schon wieder kassiert: Die Staatsregierung plant mit dem Vierten Modernisierungsgesetz eine eklatante Schwächung des vor drei Wochen beschlossenen neuen Gleichstellungsgesetzes. Kurz nachdem der Landtag das novellierte Gleichstellungsgesetz am 16. Juli 2025 verabschiedet hat – inklusive klar geregelter Berichtspflichten an den Landtag – will die Staatsregierung nun genau diese Berichtspflichten durch eine Gesetzesänderung wieder abschaffen. Für die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr ist das ein Schlag ins Gesicht in Sachen Gleichstellungspolitik. „Wir brauchen Daten, um verlässlich sagen zu können, wie es um die Gleichstellung von Frauen und Männer im Öffentlichen Dienst wirklich steht. Die Berichtspflicht muss bleiben.“

Die Abgeordnete aus Schwaben sieht in der Gleichstellung von Frauen und Männern eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. „Wir brauchen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare politische Verantwortlichkeit. Wer Berichtspflichten streicht, streicht Rechenschaftspflicht. Und wer Rechenschaftspflicht streicht, verabschiedet sich von ernst gemeinter Gleichstellungspolitik“, macht Dr. Simone Strohmayr klar.

Der Entwurf des Vierten Modernisierungsgesetzes sieht einen Gleichstellungsbericht nicht mehr vor. Damit entfiele jene Regelung, die die regelmäßige Berichtspflicht der Staatsregierung an den Landtag (§ 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz) direkt flankiert. Gleichzeitig sieht Artikel 23 des neuen Gleichstellungsgesetzes eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes auf Grundlage der nächsten zwei Berichte vor – auf eben jener Berichtspflicht, die nun gestrichen werden soll.

Für Strohmayr ist das ein klares Zeichen, dass hier nicht sauber gearbeitet wurde. „Die Staatsregierung spannt den Pflug vor die Ochsen. Ein Gesetz prüfen zu wollen, ohne dass Daten vorliegen, ist unmöglich. Ohne Bericht fehlt jegliche Grundlage, um Aussagen darüber zu treffen, wie wirksam eine Regelung ist. Für die Gleichstellungspolitik ist das eine herbe Enttäuschung.“

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