Politisches Engagement unerwünscht? Erzieher und andere kommunale Angestellte sollen auch weiterhin die Chance haben, ein Mandat in ihrem Stadt- oder Gemeinderat anzunehmen. Das fordert die SPD-Landtagsfraktion. Bei den anstehenden Kommunalwahlen 2026 in Bayern dürfen laut Innenministerium erstmals keine Mitarbeiter von Städten und Gemeinden mehr ein Wahlmandat annehmen – ein Unding, wie der SPD-Kommunalexperte Harry Scheuenstuhl findet: „Politisches Engagement sollte uns eigentlich lieb und teuer sein – gerade auch im Kita-Bereich. Demokratie bedeutet mitmachen – nicht ausschließen.“
Dieses Veto der Staatsregierung ist in dieser Rigorosität neu. Bislang galt es lediglich bei echten Interessenskonflikten zwischen Beruf und Mandat – etwa in den Führungsetagen der städtischen Verwaltungen. Nun aber, so geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des mittelfränkischen SPD-Abgeordneten Harry Scheuenstuhl hervor, sind praktisch alle kommunalen Beschäftigten betroffen – mit Ausnahme derer, die rein körperliche Arbeit verrichten. Ein Ausweg wäre lediglich, vor Annahme des Mandats das kommunale Arbeitsverhältnis zu beenden – also für ein Ehrenamt seine berufliche und damit finanzielle Existenz aufzugeben.
„Wer sollte das tun?“, fragt sich Scheuenstuhl, der selbst jahrelang Bürgermeister seiner Heimatgemeinde war. „Es gibt bei Kindergärtnerinnen und Erziehern in nichtleitender Funktion keinen Interessenskonflikt. Sie dürfen und sollen für die Kommunalparlamente kandidieren, ihre Sichtweise ist wichtig! Wir freuen uns über das Engagement der Menschen vor Ort und sollten es nicht behindern.“ Letztendlich führe die Rechtsauffassung des Innenministeriums dazu, dass kein einziger kommunaler Beschäftigter mehr ein Wahlamt annehmen kann, ohne seine Existenz zu gefährden. Die abschließende Entscheidung, wer ein Mandat erhält, fällen die Wahlausschüsse – mehr als 2000 in Bayern. Wie soll da eine Gleichbehandlung garantiert sein?
Die SPD fordert daher, kommunalen Beschäftigten ohne Leitungsfunktion weiterhin die Kandidatur für Kommunalparlamente zu ermöglichen. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das die angeblichen Interessenskonflikte auf konkreten Einfluss auf die Verwaltungsführung einer Kommune begrenzt. Was Scheuenstuhl, wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, etwa bei Kita-Mitarbeitern nicht zu erkennen vermag.