SPD: Mit Schulstartbonus gleiche Startbedingungen für alle Schulkinder schaffen

12. September 2025

Kommende Woche ist Schulstart in Bayern. Für viele Eltern heißt das: Hefte, Stifte und Schultasche kaufen. Dabei werden schnell mal mehrere hundert Euro fällig – Kosten, die sozial schwächere Familien nicht aus dem Ärmel schütteln. Die Landtags-SPD schlägt deshalb einen Schulstart-Bonus in Höhe von 250 Euro für Familien mit niedrigem Einkommen vor. „Wir wollen beste Startchancen für alle Kinder in Bayern, ganz gleich, wie groß der Geldbeutel der Eltern ist“, macht SPD-Fraktionschef Holger Grießhammer klar.

Der fünffache Familienvater weiß um die finanziellen Herausforderungen, die das erste Schuljahr für Eltern mit sich bringt. Im Vergleich zum Vorjahr sind laut Statistischem Bundesamt die Kosten für Schulmaterial erneut um 3,8 Prozent gestiegen. Deshalb müsse man hier ansetzen: „Unser Schulstart-Bonus soll einkommensabhängig sein und vom Freistaat über eine Erweiterung der Lernmittelfreiheit finanziert werden“, erklärt Holger Grießhammer.

Vereine und Wohlfahrtsverbände bestätigen die große Nachfrage für Schul-Erstausstattungen – und der Bedarf wächst. Nicht selten müssen Erstklässlerinnen und Erstklässler ohne komplette Ausstattung in die Schule gehen. Grießhammer will verhindern, dass sich diese Kinder abgehängt fühlen. „Für viele junge Menschen ist der Schulbeginn ein unvergesslicher Tag, für die Eltern hingegen ist das ein finanzieller Kraftakt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler von Anfang an gut lernen können. Sie sind unsere Zukunft. Wir brauchen junge, gut ausgebildete Menschen mehr denn je.“

Die Landtagsfraktion fordert, die Lernmittelfreiheit auch auf andere Schulmaterialien – beispielsweise im Bereich Digitalisierung – zu erweitern. Bislang gilt sie lediglich für Schulbücher. Aus Sicht Grießhammers ist das nicht mehr zeitgemäß. „Die Digitalisierung erfordert ein Umdenken. Heute sind Tablets bereits in der Mittelstufe Standard. Deshalb sollte die Lernmittelfreiheit auch für digitale Endgeräte, Programme und Arbeitshefte gelten“, so Grießhammer.

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