Keine Verfassungsfeinde auf der Richterbank – SPD will Gesetzeslücke schließen

21. Oktober 2025

Sie entscheiden mit hauptamtlichen Richtern in Strafsachen über Schuld und Unschuld. Doch eine gesetzlich fixierte Pflicht zur Verfassungstreue gibt es für Schöffen in Bayern nicht. Die SPD-Landtagsfraktion will diese Lücke per Gesetz endgültig schließen: „Verfassungsfeinde haben nichts auf der Richterbank verloren – weder als Berufs- noch Laienrichter. Wir werden nicht zulassen, dass Extremisten unseren Rechtsstaat auf diesem Weg unterwandern“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Holger Grießhammer.

Schöffinnen und Schöffen sind für unser Rechtssystem unerlässlich. Mit gleichem Stimmrecht urteilen sie in Strafprozessen mit Berufsrichterinnen und -richtern und können zum Teil jahrelange Haftstrafen verhängen. „Wer in unserem Freistaat Recht spricht, muss treu gegenüber der Verfassung sein. Da dürfen keine Zweifel bestehen. Doch einen gesetzlichen Riegel, der Verfassungsfeinde vom Schöffenamt ausschließt, gibt es anders als bei Berufsrichtern bisher nicht“, erklärt Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher und selbst ehemaliger Richter.

Mit einem eigenen Gesetzentwurf will die SPD-Landtagsfraktion gegen diesen Missstand vorgehen. Konkret sollen Anwärter auf das Schöffenamt vorab einen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen. Bestehen begründete Zweifel, erfolgt keine Berufung ins Amt. Eine ähnliche Praxis gibt es schon heute für Leute, die in den öffentlichen Dienst eintreten. Auch bereits berufene Laienrichter, die gegen die Verfassungstreue verstoßen, müssen nach Vorstellung der SPD-Landtagsfraktion konsequent ihres Amtes enthoben werden.

„Schöffinnen und Schöffen leisten für unseren Rechtsstaat einen sehr wertvollen Dienst – und das ehrenamtlich. Sie stellen sicher, dass in jedem Gerichtssaal die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger zählt. Bei einem so wichtigen Amt in einem so sensiblen Bereich müssen wir alles dafür tun, dass Extremisten ausgeschlossen bleiben“, ergänzt Arnold.

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