Ja zum Abbau unnötiger Vorschriften – aber nicht zulasten der Transparenz. Unter dem Deckmantel Bürokratieabbau soll ausgerechnet der Bericht zum Lobbyregister künftig entfallen – zum Missfallen der Landtags-SPD. Rechtsexperte Horst Arnold fordert per Dringlichkeitsantrag, von einer Streichung des Berichts abzusehen. „Nach der Maskenaffäre setzte Bayern auf mehr Transparenz – das war richtig und überfällig. Wer jetzt zurückrudert, riskiert Glaubwürdigkeit. Ausufernder Lobbyismus ist schädlich für die Demokratie.“
Mit dem Vierten Modernisierungsgesetz plant die Staatsregierung, zahlreiche Berichts- und Rechenschaftspflichten zu streichen. Darunter auch den Bericht zum Lobbyregister. Für Horst Arnold ein Versuch, unliebsame Arbeit loszuwerden. „Bei der Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes rühmte sich die Staatsregierung noch für einen Meilenstein in Sachen Transparenz. Die ist nun mit einem Schlag verpufft“, so der Abgeordnete aus Mittelfranken.
In der Gesetzesbegründung hieß es ausdrücklich, der Lobbyregisterbericht solle nicht nur Transparenz in der Politik fördern, sondern auch die notwendigen Lehren aus der Maskenaffäre ziehen. Für Arnold symbolisiert die Streichung des Berichts einen deutlichen Rückschritt an parlamentarischer Beteiligung und Kontrolle. Und keineswegs Bürokratieabbau. „Der Lobbyregisterbericht beweist, dass der Landtag Transparenz ernst nimmt. Ein Wegfall schwächt die politische Glaubwürdigkeit des Parlaments und hemmt eine wirksame Korruptionsprävention. Anstatt das Rad zurückzudrehen, sollte die Berichtspflicht modernisiert und digitalisiert werden“, sagt Arnold.
Der Landtag veröffentlicht den Lobbyregisterbericht alle zwei Jahre. Er ist verbindliche, regelmäßige Rechenschaftspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit. Ohne ihn gäbe es nur freiwillige, unregelmäßige Information. Die über 50 000 Aufrufe der Website belegen, dass hier ein großes Informationsinteresse besteht. Die SPD hat dazu heute einen Dringlichkeitsantrag im Plenum eingebracht.