SPD: Verfassungsfeinde vom Rechtsreferendariat fernhalten

25. November 2025

Wer in Bayern zum juristischen Referendariat zugelassen werden will, darf nicht aktiv gegen unsere Verfassung vorgehen. Diese Lücke, die ganz offenkundig unbeabsichtigt ist, will die SPD mit einem Gesetzentwurf schließen – beim Rechtsreferendariat handelt es sich um einen zwingend zu absolvierenden Ausbildungsschritt auf dem Weg zum Volljuristen und damit in den Anwalts-, Staatsanwalts- oder Richterberuf.

„Wer gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, hat in der Justiz nichts verloren“, betont der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold. „Ein demokratischer Rechtsstaat benötigt überzeugte Demokratinnen und Demokraten – keine destruktiven U-Boote.“ In anderen Bundesländern ist die Zulassung zum Referendariat klar in einem vom Parlament beschlossenen Gesetz geregelt. In Bayern nicht.

Bisher ist vor allem nicht gesetzlich geregelt, wie man Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung den Weg zum Anwalt, Richter oder Staatsanwalt verweigern kann. „Diese Lücke gilt es zu schließen“, so Horst Arnold. „Es verbietet sich, die Feinde unserer Verfassung in das Rechtsreferendariat aufzunehmen. Unser Rechtsstaat lebt von Menschen, die an ihn glauben und ihn verteidigen. Wer ihn untergraben und abschaffen will, sollte dafür nicht auch noch vom Staat ausgebildet werden. Wir setzen deshalb ein starkes Zeichen für Demokratie und Rechtsstaat.“

Link zum Gesetzentwurf der SPD

Das Thema steht am heutigen Dienstag auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

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