Ab Januar 2026 führt Bayern eine Wasserentnahme-Gebühr ein. Die Landtags-SPD begrüßt diesen Schritt zwar grundsätzlich – sieht in dem Gesetz jedoch auch erhebliche Schwächen. Umweltpolitikerin Anna Rasehorn hält die Ausgestaltung des neuen Wassercents für unausgereift und ungerecht: „Während jeder Privathaushalt über Wasserrechnungen zur Kasse gebeten wird, kommen industrielle Großverbraucher dank großzügiger Freimengen und Sonderregeln fast ungeschoren davon“, beklagt sie. Ein weiterer Kritikpunkt: Das Gesetz soll nach Willen der Staatsregierung in einem vollkommen unüblichen Eilverfahren durchs Parlament gepeitscht werden. Am Dienstag (2. Dezember) findet darum unter anderem auf Initiative der SPD-Fraktion im Umweltausschuss des Landtags eine Expertenanhörung statt, um wichtige Verbände zu Wort kommen zu lassen.
Für Anna Rasehorn steht der Schutz des Trinkwassers an erster Stelle. „Wasser ist ein kostbares Gut – und wer viel verbraucht, sollte auch entsprechend zahlen“, betont sie. Besonders kritisiert sie, dass das Gesetz keine verpflichtenden Wasserzähler für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und andere Großverbraucher vorsieht. Stattdessen soll nur mit Schätzwerten gearbeitet werden. „Die allermeisten Privathaushalte zahlen auf den Liter genau, während Betriebe auf Basis von Schätzungen abgerechnet werden dürfen – das ist unfair, erzeugt Misstrauen und macht das System unnötig kompliziert. Wer Wasser schützen will, kommt an Wasserzählern nicht vorbei.“
Auch die vorgesehene Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr sieht Rasehorn kritisch. Erst darüber hinaus werden Gebühren fällig – doch Privatpersonen profitieren davon nicht. Die Freimenge gilt nämlich nicht pro Haushalt, sondern für den jeweiligen Wasserversorger, der sie auf alle Kunden verteilt und den Wassercent trotzdem weiterberechnet. Für Rasehorn ist das ungerecht. Sie fordert, den Freibetrag auf 1.000 Kubikmeter zu senken. Das bringe eine Erleichterung etwa für kleine landwirtschaftliche Betriebe, aber stelle keinen Freibrief für Großverbraucher aus. „Es darf am Ende nicht heißen: Die Bürgerinnen und Bürger zahlen, aber die Unternehmen leben von den Ausnahmen“, so Rasehorn.
Die Augsburger Abgeordnete fordert zudem, Städte und Gemeinden beim Hochwasserschutz deutlich stärker zu entlasten. Bislang mussten diese bis zu 50 Prozent der Kosten für Maßnahmen an staatlichen Gewässern schultern – eine Belastung, die viele überfordert hat. Zwar soll der staatliche Anteil künftig auf 80 Prozent steigen, doch Rasehorn hält das für zu wenig. Sie fordert, den kommunalen Eigenanteil auf 10 Prozent zu senken. Das würde die Planungssicherheit erheblich erhöhen und den Ausbau des Hochwasserschutzes beschleunigen. „Wer hier spart, riskiert erneut schwere Schäden. Unsere Erfahrungen zeigen: Gefährdete Gemeinden brauchen mehr Unterstützung – übrigens auch bei den Gewässern, für die sie selbst zuständig sind. Ohne ausreichende Mittel kommen Projekte ins Stocken – und finanzschwache Kommunen bleiben zurück.“
Die SPD hat diese Änderungsanträge zu der Gesetzesnovelle gestellt.
Gerechtigkeit beim Wassercent – Ausnahmen zurückfahren
Kommunen bei Hochwasserschutz an Gewässern dritter Ordnung entlasten
Kommunen besser beim Hochwasserschutz an Freistaat-Gewässern entlasten