Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung – kein Einfallstor für die kommerziellen Interessen privater Getränkehersteller: Die SPD-Landtagsfraktion lehnt die geplanten, zunächst harmlos klingenden Änderungen im neuen Wassergesetz ab, die private Firmen im Krisenfall mit den öffentlichen Trinkwasserlieferanten auf eine Ebene heben. „Die öffentliche Versorgung muss klar Vorrang haben vor den Interessen gewinnorientierter Unternehmen“, erklärt die SPD-Umweltexpertin Anna Rasehorn. Die schwäbische Abgeordnete stellt sich damit demonstrativ hinter Städtetag, Gemeindetag, Verband der Kommunalunternehmen und andere Fachverbände, die Sturm laufen gegen die Pläne der Staatsregierung.
Die Verbände stehen zu Recht auf den Barrikaden und wollen selbst eine Klage nicht mehr ausschließen. Denn in dem neuen Gesetz wird der Begriff der „öffentlichen Trinkwasserversorgung“ zumindest im Krisenfall um privatwirtschaftliche Unternehmen erweitert. „Damit entsteht kein Notfallinstrument, sondern ein Hebel für kommerzielle Interessen im ganz normalen Genehmigungsalltag“, warnt Anna Rasehorn. Künftig könnten Privatfirmen beim Abzapfen von Grundwasser damit argumentieren, im Ernstfall ja schließlich Teil der Versorgung zu sein – und großzügiges Entgegenkommen erwarten.
„Es geht hier nicht um Misstrauen gegenüber einem einzelnen Unternehmen“, betont die schwäbische Abgeordnete. „Es geht um den Schutz eines Prinzips: Öffentliche Wasserversorgung ist Daseinsvorsorge und keine Marktleistung. Diese Grenze hat die Rechtsprechung immer klar gezogen.“ Im Extremfall könnte der Passus die Diskussion um eine Privatisierung der Wasserversorgung wieder befeuern – was die SPD unbedingt verhindern will.
Zwar wurde das Problem in einer unter anderem von der SPD initiierten Anhörung im Bayerischen Landtag mehrfach thematisiert. Die SPD ist aber die einzige Fraktion, die das Thema sofort aufgegriffen und noch für den Ausschuss in der vergangenen Woche einen Änderungsantrag eingereicht hat. Und damit die Interessen der Kommunal- und Fachverbände vertritt. Das Wassergesetz (und damit auch der SPD-Änderungsantrag) steht an diesem Mittwoch in Zweiter Lesung auf der Tagesordnung der Plenumssitzung im Bayerischen Landtag.