SPD zum Ganztagsausbau: Geld investieren und nicht liegenlassen

23. Dezember 2025

Eine Anfrage der Landtags-SPD offenbart das große Versäumnis der Staatsregierung beim Thema Ganztagsbetreuung: Bis zum 4. Dezember 2025 wurden gerade einmal 3,33 Prozent der bereitstehenden Gelder – 15,3 Millionen von fast 461 Millionen Euro – abgerufen. Dabei greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bereits im Schuljahr 2026/27. „Das Geld ist längst da. Die Staatsregierung muss den Abruf der Gelder dringend vereinfachen“, fordert die Bildungspolitikerin Dr. Simone Strohmayr.

Wie die Anfrage Strohmayrs verdeutlicht, kommen die Bundesgelder aus dem Investitionsprogramm für Ausbau der Ganztagsbetreuung in den bayerischen Grundschulen nicht ausreichend an. Dabei fehlen noch etliche Plätze. Bis zum 4. Dezember 2025 wurden lediglich 27,93 Prozent (knapp 128 Millionen) des vom Bund bewilligten Etats für Projekte verplant. Bereits im Juni desselben Jahres zeichnete sich ab, wie schleppend der Ganztagsausbau vorankommt: Bis zum 25. Juni 2025 waren lediglich 1,28 Prozent der Gelder abgerufen und nur 21,32 Prozent überhaupt gebunden.

Strohmayr hält den Mittelabruf nach wie vor für viel zu gering, um den bayernweiten Bedarf an Ganztagsplätzen zu erfüllen. „Die Staatsregierung hat nun einen Booster angekündigt, zusätzliches Geld ist allerdings noch nicht bei den Kommunen angekommen. Schlimmer noch: Die Booster-Richtlinie lag bis zur parlamentarischen Winterpause noch nicht mal vor.“

Aus den Kommunen hört Strohmayr, dass das Verfahren immer noch zu kompliziert und bürokratisch ist. Sie fordert deshalb vom Freistaat mehr Unterstützung und Beratung für die Kommunen. „Die Staatsregierung muss hier weiter nachbessern, um die Bundesmittel besser auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass jede Familie, die einen Ganztagsplatz für ihr Kind möchte, diesen auch bekommt. Es darf nicht sein, dass hier so viel Geld durch Bürokratiehürden und fehlendes politisches Interesse seitens der Staatsregierung liegengelassen wird!“

Der Bund stellt Bayern insgesamt knapp 461 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule tritt zum Schuljahr 2026/27 in Kraft und beginnt mit der ersten Klasse.

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