Masken-Prozess: Urteil stärkt die Kontrollrechte der Opposition

21. Januar 2026

Zur heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Kauf von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie) erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete und Antragsteller Florian von Brunn:

„Dieses Urteil stärkt die Kontrollrechte des Parlaments und vor allem der Opposition. Die Regierung ist dem Parlament Rechenschaft schuldig und darf nicht einfach unbequeme Auskünfte verweigern – das gilt auch in einem Krisenfall wie Corona. Konkret hatte die Staatsregierung unter Verschluss gehalten, welche Minister am Zuschlag für Frau Tandler beteiligt waren und ob die Masken eines bestimmten Herstellers überhaupt tauglich waren. Das ist aber wichtig – wir wollen schließlich genau wissen, wie die Maskengeschäfte abgelaufen sind.“

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